European Deforestation Regulation EUDR
Am 29. Juni 2023 ist die ‹European Deforestation Regulation› EUDR in Kraft getreten. Damit startete eine 18-monatige Übergangsfrist zur Erfüllung der neuen Anforderungen für die Unternehmen in der EU. Das Inkrafttreten hat vorerst keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Holzhandelsverordnung, weil keine automatische Rechtsübernahme erfolgt. Die Exporteure von Holz und Holzprodukten in der Schweiz sind jedoch von der EUDR direkt betroffen. Die EUDR ersetzt per 30. Dezember 2024 innerhalb der EU die EUTR (siehe weiter unten).
Die EUDR will sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Unter die neue Verordnung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk sowie Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen festgelegt, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d.h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.
Seite der EU zur ‹European Deforestation Regulation› (englisch)
Verordnung zur EUDR (deutsch)
FAQs der EU-Kommission zur EUDR (deutsch)
Aktivitäten der Schweizer Holzkette
Hierzulande ist man unter Einbezug unserer Verbände bei Bund und Kantonen mit Hochdruck daran, ein Datenaustausch-System aufzusetzen, welches einen möglichst einfachen Austausch der durch die EUDR geforderten Daten auf Basis der Schlagbewilligungen erlauben soll. Mit diesem auf Schlagbewilligungen basierenden System sollen für Schweizer Holz und entsprechende Holzprodukte die geforderten Geokoordinaten und Sorgfaltserklärungen bis Ende 2024 den Kunden im EU-Raum zur Verfügung gestellt werden können. Bei Import-Export von Holz und Holzprodukten sind noch Fragen rund um die Weitergabe der Daten und deren Entschlüsselung innerhalb der Schweiz offen; die Diskussion hierzu mit der EU ist im Gang. Aktuell noch keine konkrete Lösung zeichnet sich zu relevanten Produkten aus Drittstaaten ab.
In einem Schreiben von Mitte Juli an europäische Branchenverbände hat die EU-Kommission über den aktuellen Stand in technischen Fragen betreffend Datenaustausch informiert. Die EU-Kommission hat offenbar den Auftrag erteilt, um den Datenaustausch über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) zu ermöglichen. Dies soll privaten Akteuren ermöglichen, Due-Diligence-(Sorgfalts-)Erklärungen über Webdienste hochzuladen und zu verwalten. Die Kommission beschloss ausserdem, sich bei der Entwicklung auf das GeoJSON-Dateiformat zu konzentrieren, bei dem es sich laut EU um ein weltweit anwendbares System handelt, das sicherstellt, dass die relevante Geolokalisierung immer auf die gleiche Weise übersetzt und im System verarbeitet wird. Nach Pilottests Anfang 2024 stellte die Kommission am 20. Juni den aktuellen Fahrplan und eine Demo des Systems vor. Detaillierte Benutzeranleitungen sollen im September zur Verfügung gestellt werden. Schulungen für interessierte Stakeholder sind ab Oktober geplant, und die Benutzerregistrierung für das System in der EU soll am 1. November eröffnet, das Informationssystem am 2. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden.
Die Lignum hat eine digitale Ad-hoc-Sounding-Gruppe installiert, wo sich Vertreterinnen und Vertreter der Wald- und Holzkette regelmässig austauschen und updaten können. Bei Fragen zur EUDR oder Interesse an der Teilnahme bei der Sounding-Gruppe steht Sandra Burlet, Direktorin Lignum, gerne zur Verfügung (sandra.burlet(at)lignum.ch). Das ‹Lignum Journal› online verfolgt das Dossier im In- und Ausland und berichtet laufend zuhanden der Branche.
News-Publikationen der Lignum zum Thema EUDR
02.10.2024 EU-Kommission will EUDR-Umsetzung um ein Jahr verschieben
30.09.2024 European Deforestation Regulation: Vieles weiterhin ungelöst
30.09.2024 EUDR-Frist: EU-Kommission lässt deutsche Regierung auflaufen
30.09.2024 Deutsche und österreichische Holzbranche drängen auf Aufschub
28.08.2024 Bundesrat über Abklärungen zur EUDR informiert
08.07.2024 Vereinigte Staaten sperren sich gegen EUDR-Fahrplan
17.06.2024 EUDR: Lösung für Export von Schweizer Holz in Entwicklung
27.05.2024 Bayern ergreift Bundesratsinitiative zur EUDR-Umsetzung
15.04.2024 EU-Entwaldungsverordnung: Aktenzeichen Europa ungelöst
15.04.2024 EUDR-Erleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich?
01.03.2024 Holzindustrie fordert Nachbesserungen bei der EUDR
14.02.2024 Bundesrat führt Aussprache zur EU-Entwaldungsverordnung EUDR
01.02.2024 Deutsche Holzwirtschaft: ‹Umsetzung der EUDR praxisuntauglich›
27.11.2023 Thünen-Institut vergleicht auslaufende EUTR mit neuer EUDR
02.10.2023 EUDR: ‹Gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen›
02.10.2023 Deutscher Privatwald befürchtet Überlast durch EUDR
12.07.2023 European Deforestation Regulation seit Ende Juni in Kraft
25.04.2023 EU-Parlament nimmt Gesetz gegen weltweite Entwaldung an
19.12.2022 ‹European Deforestation Regulation› auf der Zielgeraden
Weitere aktuelle Veröffentlichungen zum Thema EUDR
13.9.2024 BMEL: Deutsche Bundesregierung fordert Verschiebung der EUDR
7.7.2024 NZZ: Die EU will die Wälder schützen und versetzt damit die Schweizer Schokoladeindustrie in Aufruhr
EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)
Die EU-Holzhandelsverordnung EUTR ist 2013 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass jeder Akteur, welcher Holzprodukte erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nachweisen muss, dass seine Ware aus legaler Herkunft stammt. Die Beschreibung der Ware muss in erster Linie den Handelsnamen und das Land des Einschlags enthalten. Die EUTR wird per 30. Dezember 2024 innerhalb der EU durch die EUDR ersetzt (siehe weiter oben).
Nachgelagerte Binnenmarkt-Akteure müssen diejenigen Marktteilnehmer oder Binnenmarkt-Händler entlang der gesamten Lieferkette benennen können, die ihnen die Ware geliefert haben und denen sie selber Ware weitergegeben haben.
Das Pendant zur EUTR ist in der Schweiz die HHV (siehe gesonderte Rubrik ‹Schweizer Holzhandelsverordnung›).
Offizielle Website zur EU-Holzhandelsverordnung (englisch)
Guidance Document (PDF, 174 KB, englisch)
Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringen (deutsch, PDF, 786 KB)