Lignum Holzwirtschaft Schweiz

European Deforestation Regulation seit Ende Juni in Kraft

Am 29. Juni 2023 ist die ‹European Deforestation Regulation› EUDR in Kraft getreten. Damit startete eine 18-monatige Übergangsfrist zur Erfüllung der neuen Anforderungen für die Unternehmen in der EU. Das Inkrafttreten hat vorerst keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Holzhandelsverordnung. Die Exporteure von Holz und Holzprodukten in der Schweiz sind jedoch von der EUDR direkt betroffen.

Die EUDR will sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Unter die neue Verordnung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk sowie Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse. Die EUDR löst die EUTR ab.

Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen festgelegt, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d.h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.


Link Seite der EU zur ‹European Deforestation Regulation› (englisch)