Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzschutz

 

 

 

Holz ist biologisch abbaubar. Wie rasch dieser Abbau vor sich geht, hängt von den Einflüssen ab, denen Holz ausgesetzt ist. Unter günstigen Umständen überdauert Holz Jahrhunderte. Mehrere Holzhäuser in der Schweiz sind über 400 Jahre alt. Pilze und Insekten bauen Holz ab, brauchen dazu jedoch ganz bestimmte Temperaturen und Feuchtigkeiten, welche bei korrekten Konstruktionsdetails am Bau im allgemeinen nicht vorherrschen.

 

Gebrauchsklassen bei Holzbauteilen

 

Gebr.kl. Gebrauchsbedingungen, Anwendungsbereich Holzfeuchte Art der Gefährdung
0 Wohn-/Werkräume, Bauteile in beheizten Räumen um 10% keine
1 ohne Erdkontakt, abgedeckt (trocken) 10–18%  
1.1 kontrollierbare Konstruktionshölzer in Dach und Keller   Insekten
1.2 schwer kontrollierbare Konstruktionshölzer   Insekten
2 ohne Erdkontakt, abgedeckt (Risiko einer Befeuchtung) gelegentlich >20%  
2.1 Nassräume: Badezimmer, Hallenbäder   Schimmelpilze, holzzersetzende Pilze nicht auszuschliessen
2.2 im Freien unter Dach, kleine Querschnitte, geschützte Fassaden, Dachuntersichten   Bläuepilze
2.3 im Freien unter Dach, mittlere bis grosse Querschnitte   Bläue und Schimmelpilze
2.4 nicht belüftete Keller: Tragkonstruktion, Decken, Böden   Fäulnis, Insekten
3 ohne Erdkontakt, nicht abgedeckt häufig >20%  
3.1 kleine Querschnitte (Dicke <25 mm): Fassadentäfer ungeschützt, dünne Balkonteile   geringe Fäulnisgefahr, sofern Wasser ablaufen kann, Bläuepilze, Verwitterung
3.2 mittlere bis grosse Querschnitte: Fenster, Fensterläden und Balkone ohne baulichen Schutz, Pergolen   Fäulnis, Insekten, Verwitterung, Bläue
4 in Kontakt mit Erde oder Süsswasser: Masten, Schwellen, Pfähle, Holz in Fundationen    


Holzzersetzende Insekten

 

Die Wirkung von Insekten auf eine Holzkonstruktion wird allzu oft dramatisiert. Geringer Insektenbefall stellt keine Gefahr für ein Gebäude dar, kann jedoch auf Konstruktionsmängel hinweisen. Vor einer chemischen Behandlung lassen Sie durch einen Fachmann eine genaue Analyse des Befalls machen. Lassen Sie die Insektenart genau bestimmen, und holen Sie Vorschläge zu Konstruktionsverbesserungen ein. Frühestens jetzt soll bei massivem Befall über den Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln gesprochen werden. Scheuen Sie sich nicht, eine Zweitmeinung zu den Massnahmen einzuholen. Ausgaben für ein solches Vorgehen lohnen sich immer, denn häufig kann auf eine chemische Behandlung verzichtet werden.

 

Holzzersetzende und holzverfärbende Pilze

 

Bei Fäulnis sind Pilze am Werk. Holzzersetzende Pilze brauchen eine Holzfeuchte von deutlich über 20%. Wo diese fehlt, können Pilze nicht wachsen. Am direkt bewitterten Holz sichtbare, holzverfärbende Schimmelpilze haben keinerlei Einfluss auf die Dauerhaftigkeit der Holzsubstanz. Eine Durchfeuchtungsgefahr besteht besonders bei Roh- und Neubauten, frei bewitterten Bauteilen mit grossem Querschnitt (horizontal verbaut und mit ungeschützten Stirnflächen) sowie bei Bauteilen, die in Kontakt mit Erde und Wasser stehen.

 

Konstruktiver Holzschutz

 

Guter Holzschutz beginnt mit der richtigen Konzeption, Planung und Ausführung des Gebäudes. Dank vielfältigen Holzprodukten und geeigneten Konstruktionslösungen kann heute in den meisten Fällen auf den chemischen Holzschutz verzichtet werden.

Für Holz im Aussenbereich gelten primär die Regeln des konstruktiven Holzschutzes. Ziel ist, mit konstruktiven Massnahmen dauerhaft eine geringe Holzfeuchtigkeit unter 20% sicherzustellen. 

- Alle Holzteile sollen möglichst luftumspült oder hinterlüftet sein.
- Oberflächen abschrägen, damit Wasser von der Oberfläche abfliessen und an der Unterkante abtropfen kann.
- Keine kapillaren Kontaktflächen und Stossfugen.
- Grosse Holzquerschnitte dürfen nicht direkt bewittert werden. Sie können mit hinterlüfteten und auswechselbaren Abdeckungen aus Holz geschützt werden.
- Für den Aufbau der Gebäudehülle müssen die bauphysikalischen Grundsätze in Bezug auf Tauwasserbildung, Luftdichtigkeit und eindringendes Wasser berücksichtigt werden.
- Im Spritzwasserbereich ist ein Bodenabstand von 300 mm einzuhalten.
- Im Anwendungsbereich von über 18% Holzfeuchtigkeit ist eine Holzart mit einer natürlichen Dauerhaftigkeit zu wählen, welche den Anforderungen des Anwendungsbereichs entspricht. Bei Holzwerkstoffen liegt diese Schwelle bei 12% Holzfeuchtigkeit.

 

Chemischer Holzschutz

 

‹So wenig wie möglich, so viel wie nötig›

 

Vorbeugender chemischer Holzschutz

 

Kann mit dem konstruktiven Holzschutz die gewünschte Dauerhaftigkeit der Konstruktion nicht erzielt werden, so muss der vorbeugende chemische Holzschutz angewendet werden. Dabei gilt entsprechend der Gebrauchsklasse die Anwendungsempfehlung gemäss HBT1.

Chemische Anstriche und Imprägnierungen

Im Anwendungsbereich von über 20% Holzfeuchtigkeit können bei Bedarf eine Vielzahl von unterschiedlichen chemischen Holzschutzmitteln eingesetzt werden, welche entsprechend der Wirkung unterschieden werden: gegen Insekten (Iv), gegen holzzerstörende Pilze (P) oder gegen holzverfärbende Pilze (B). Diese chemischen Mittel können als imprägnierende Anstriche oder als Druckimprägnierungen angewendet werden.

Chemische Imprägnierungen oder Modifizierungen

Für Hölzer im Anwendungsbereich von häufig oder ständig über 20% Holzfeuchtigkeit ist es sinnvoll, eine Holzart mit höchster natürlicher Dauerhaftigkeit (1–2), druckimprägniertes Holz oder modifiziertes Holz mit einer stark verbesserten Dauerhaftigkeit zu wählen. Zudem gibt es für diesen Anwendungsbereich zusätzlich chemische Mittel gegen Pilze bei dauernder Bewitterung (W) oder gegen Pilze in ständigem Wasser- oder Erdkontakt (E), wo Druckimprägnierung angewendet werden kann.

 

Holzschutzmittel

 

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung VBP) am 1. August 2005 müssen alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Biozidprodukte zugelassen, registriert oder anerkannt sein. Holzschutzmittel sind Biozidprodukte der Produktart 8 im Sinn der VBP.

Ab 2005 wurde das Verzeichnis der bewilligten Holzschutzmittel, welches jährlich durch das Bundesamt für Umwelt veröffentlicht worden war, nicht mehr weitergeführt. An die Stelle des Verzeichnisses trat das Produkteregister (www.rpc.admin.ch), welches von der Anmeldestelle Chemikalien geführt wird.

Alle in der Schweiz zugelassenen Holzschutzmittel sind heute im Produkteregister erfasst. Im Produkteregister ist jedoch nur eine beschränkte Zahl von Informationen öffentlich zugänglich. Zudem ist eine systematische Suche beispielsweise nach Anwendungsgebieten oder Gebrauchsklassen nicht möglich.

Das unten als PDF bereitgestellte Schweizerische Holzschutzmittelverzeichnis enthält im Vergleich zum Produkteregister ausführlichere Informationen zu den einzelnen Holzschutzmitteln und zur Auswahl geeigneter Produkte. Das Verzeichnis enthält überdies allgemeine Informationen zum Thema Holzschutz und zum richtigen Umgang mit Holzschutzmitteln.

Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis 2018: Allgemeines (PDF, 462 KB)
Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis 2021: Produkte (XLS, 32 KB)

 

Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert›

 

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert› ist Teil eines umfassenden Holzschutzkonzepts gegen holzzerstörende Pilze und Insekten, welches dem Verantwortungsbereich der Holzschutzkommission unterstellt ist. Es bezweckt die Förderung geeigneter und qualitativ hochstehender druckimprägnierter Holzbauteile für die Gebrauchsklassen 3 (freie Bewitterung) und 4 (Erd- oder Wasserkontakt).

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert› wird Holzprodukten verliehen, welche eine technisch einwandfreie und zweckmässige Imprägnierung gemäss den Bestimmungen dieses Reglements aufweisen. Es ist in die zwei folgenden Anwendungsgruppen aufgeteilt:

 

Holzmasten

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert – Holzmasten› ist eine Qualitätssicherung für hochstehend druckimprägnierte Holzmasten. Die Gütesicherung basiert auf der Eigenkontrolle durch den Hersteller sowie auf einer jährlichen Fremdüberwachung  durch die Empa, Angewandte Holzforschung.

Reglement Holzmasten 2019 (PDF, 327 KB)
Verzeichnis Firmen Gütezeichen druckimprägnierte Holzmasten 2020 (PDF, 166 KB)

 

Produkte

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert – Produkte› ist eine Qualitätssicherung für hochstehend druckimprägnierte Holzprodukte. Die Gütesicherung stützt sich auf eine Erstbetriebskontrolle, eine jährliche Werksprotokollkontrolle (WPK) durch den Hersteller sowie einen Betriebsbesuch alle drei Jahre durch einen Experten der Abteilung Forschung und Entwicklung der BFH-AHB, Biel.

Das Gütezeichen umfasst folgende druckimprägnierte Holzprodukte:

- Palisaden und Pfähle GK4
- Halbrundlatten GK3
- Kant-und Schnittholz
- Zaunelemente GK3
- Lohnimprägnierung GK3 und GK4
- Sicht- und Lärmschutzwände GK3

Reglement Gütezeichen druckimprägnierte Produkte 2016 (PDF, 130 KB)
Flyer Gütezeichen druckimprägnierte Produkte 2015 (PDF, 763 KB)
Firmen Gütezeichen druckimprägnierte Produkte 2019 (PDF, 63 KB)
Lignum Compact: Druckimprägniertes Holz (PDF, 794 KB)

Weiterführende Informationen: Fachgruppe Imprägneure

 

Bekämpfender chemischer Holzschutz

 

Starker Pilz- oder Insektenbefall im Gebäude ist meist auf einen konstruktiven oder bauphysikalischen Mangel zurückzuführen. Bevor ein Befall bekämpft wird, müssen diese Mängel behoben werden. Stark befallenes Holz wird dabei mit dem geeigneten Holz ersetzt. 

Danach kann bei aktivem Befall zusätzlich eine chemische Behandlung angebracht sein. Solche Behandlungen dürfen nur von einer Person mit Fachbewilligung Holzschutz FB-H des Bundesamtes für Umwelt BAFU ausgeführt werden. 

Lassen Sie sich daher den Prüfungsausweis Holzschutz des BAFU zeigen. Da sich in dieser Sparte auch immer wieder schwarze Schafe tummeln, lohnt sich eine Vergleichsofferte oder eine Expertise vor Ort durch die Lignum. Falls Sie Ihren Auftrag einer Fachperson mit zusätzlich vertiefter Weiterbildung übergeben möchten, kontaktieren Sie am besten einen Holzschutzspezialisten aus dem Lignum-Adressverzeichnis (siehe weiter unten).

 

Die Fachbewilligung Holzschutz FB-H des Bundesamtes für Umwelt BAFU

 

Chemische Behandlungen bei Pilz- oder Insektenbefall dürfen nur von einer Person mit der Fachbewilligung Holzschutz FB-H ausgeführt werden. Rechtliche Grundlage dazu ist die Verordnung des UVEK vom 28. Juni 2005 über die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln (VFB-H); SR 814.812.37. Die Prüfungsstelle für die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln ist an der Berner Fachhochschule (BFH) Fachbereich Holz in Biel angesiedelt.

Zur Erlangung der Fachbewilligung Holzschutz FB-H muss ein zweitägiger Kurs besucht und eine abschliessende Fachprüfung bestanden werden.  Erfolgreiche Absolventen erhalten als Bestätigung den Prüfungsausweis Holzschutz des Bundesamtes für Umwelt BAFU.

Kontakt: Urs Stalder, Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau

 

Der Lignum-Holzschutzspezialist

 

Lignum-Holzschutzspezialisten haben zusätzlich zur Fachbewilligung Holzschutz FB-H das Aufnahmeverfahren für Holzschutzspezialisten bestanden und haben in den letzten vier Jahren mindestens einen Holzschutz-Fortbildungskurs besucht. Der Ausweis für Lignum-Holzschutzspezialisten wird alle zwei Jahre erneuert.

Die Kursdaten für den Holzschutz-Fortbildungskurs werden in der Lignum-Agenda publiziert. Die Anmeldung erfolgt über den Link im jeweiligen Agenda-Eintrag auf der Lignum-Webseite.

Adressverzeichnis Holzschutzspezialisten 2021: Adressen (XLS, 49 KB)
Reglement Holzschutzspezialisten 2013 (PDF, 65 KB)
 

Aufnahmegesuch für Holzschutzspezialisten

Neukandidaten für den Erwerb des Ausweises als Lignum-Holzschutzspezialist reichen bei Cedotec – Lignum Office romand ein komplettes Bewerbungsdossier ein. Es beinhaltet folgende Dokumente:

- Kopie Fachbewilligung Holzschutz (FB-H)
- mindestens drei Jahre Praxisnachweis im Bereich der Schädlings-und Pilzbekämpfung
- Dokumentation zweier anspruchsvoller Referenzobjekte  (je 2–4 Seiten A4)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (mindestens CHF 2 Mio.)

Über die Zulassung zur Ausbildung als Lignum-Holzschutzspezialist entscheidet eine Bewertungskommission. Mitglieder der Bewertungskommission sind:

- Daniel Ingold, Cedotec – Lignum Office romand
- Dr. Paul Raschle, unabhängiger Experte
- Marcel Thomi, Holzbau Schweiz
- Urs Stalder, BFH-AHB

Aufnahmegesuch Holzschutzspezialist 2013 (PDF, 38 KB)

Weitere Auskünfte zum Lignum-Holzschutzspezialisten: 
Cedotec – Lignum Office romand, Tel. 021 652 62 22

 

Oberflächenbehandlungen

 

Bauteile in Holz mit erhöhten Anforderungen an die Masshaltigkeit, wie zum Beispiel Fenster, werden mit deckender Oberflächenbehandlung vor Sonnenstrahlung, Temperaturschwankungen, Regen und Luftfeuchtigkeit geschützt. Auch aus ästhetischen Gründen kann eine Oberflächenbehandlung gewünscht sein. Die meisten Oberflächenbehandlungen müssen zur Gewährleistung der Funktion und Dauerhaftigkeit  instand gehalten werden. Oberflächenbehandlungen von Fassadenschalungen, insbesondere filmbildende Beschichtungen, sollten nur von erfahrenen Unternehmern wie z.B. Hobelwerken gemäss Angaben des Farbherstellers werkseitig auftragen werden.

Als Finish für die oberste Schicht gibt es Mittel gegen UV-Strahlung (UVA), gegen freie Radikale (HALS) und Hydrophobierungen als Abperleffekt gegen Schlagregen und Tauwasser.

 

Instandhaltung

 

Regelmässige Kontrollen und Unterhaltsmassnahmen können die Lebensdauer von Holzbauteilen erheblich verlängern. Eine Instandhaltungsanleitung kann dabei helfen, Instandhaltungsarbeiten korrekt vorzunehmen. Für Oberflächenbehandlungen legt die Norm SIA 118/257, Ziffer 1.3.3 zur Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit das System der Instandhaltungsanleitungen fest. Die Instandhaltung kann vom Bauherrn selbst übernommen oder mittels Wartungsvertrag einem Fachmann übertragen werden.

Reinigung unbehandelter Holzoberflächen mit dem Hochdruckreiniger (PDF, 181 KB)
 

Holzschutzkommission
 

Die Aktivitäten der Lignum im Bereich Holzschutz werden durch die Holzschutzkommission HSK begleitet, in der alle wesentlichen Schweizer Akteure im Holzschutz vertreten sind. Die Kommission steuert die Holzschutz-Projekte der Lignum, deren Leitung dem Office romand der Lignum in Mont-sur-Lausanne obliegt. Die Kommission tritt ein- bis zweimal jährlich zusammen.

Folgende Lignum-Projekte unterstehen der Holzschutzkommission:

- Gütezeichen Fassadenschalungen in Holz
- Gütezeichen Lignum ‹druckimprägniert – Holzmasten›
- Gütezeichen Lignum ‹druckimprägniert – Holzprodukte›
- Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis Empa/Lignum
- Holzschutzspezialisten Lignum

Mitglieder der Lignum-Holzschutzkommission