Lignum Holzwirtschaft Schweiz

EU-Entwaldungsverordnung: Aktenzeichen Europa ungelöst

Die Holzindustrie-Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien verlangen einen Neustart bei der EU-Entwaldungsverordnung EUDR. Die deutsche Holzindustrie zeigt sich alarmiert darüber, dass die EU-Kommission Deutschland als Standort mit ‹Standardrisiko› in Sachen Entwaldung einordnen könnte statt bei den Ländern mit geringem Risiko. Die deutschen Rohholzverbraucher fordern eine Verschiebung der Einführung der EUDR um mindestens zwei Jahre.

Eine Koalition unter dem Lead Österreichs mit Finnland, Italien, Polen, Slowenien, Schweden und der Slowakei hat in einer Note zur Sitzung der EU-Agrarminister vom 26. März die EU-Entwaldungsverordnung EUDR kritisiert. Eine Verlängerung der Einführungsfrist, eine Bagatellschwelle sowie eine generelle Ausnahme für EU-Mitgliedsstaaten mit geringem Entwaldungsrisiko gehören zu den Kernforderungen der Gruppe. In der Diskussion unterstützten 20 EU-Länder die Forderungen, wie das deutsche ‹Holz-Zentralblatt› berichtet. Die unterzeichnenden EU-Mitgliedsstaaten der Note verlangen eine rasche Überarbeitung des Basisrechtsakts der EUDR, um Interessenkonflikten entgegenzuwirken und den unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand, der sich bei der nationalen Umsetzung zeige, rasch zu beseitigen. Das vereinbarte Gesamtziel, die Entwaldung in Drittländern zu bekämpfen, dürfe nicht zu Lasten der europäischen Wirtschaft gehen, insbesondere der europäischen Land- und Forstwirtschaft.

 

Die Holzindustrie-Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien verlangen, die EUDR inhaltlich völlig neu und praxistauglich aufzusetzen. ‹Gemeinsam mit den Verbänden der Holzindustrie aus Mittel- und Mittelosteuropa begrüssen wir das Ziel, die Entwaldung weltweit zu stoppen. Die Brüsseler Verordnung ist jedoch der falsche Weg. Die EUDR bedeutet für unsere Betriebe einen immensen Bürokratieaufwand mit grossen Zusatzkosten, ohne direkt die Ursachen der Entwaldung auf anderen Kontinenten anzugehen›, betont Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs.

Zudem befürchten die Industrieverbände negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. ‹Der Nutzen dieser überbordenden Regelungen ist insbesondere für Länder, die über einen wirksamen Gesetzesvollzug zur Walderhaltung verfügen, nicht nachvollziehbar›, so Jöbstl. Länder mit stabiler oder gar zunehmender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug sollten von unnötigen bürokratischen Hürden ausgenommen werden. Und: ‹Es ist notwendig, die Umsetzungsfristen zu verlängern. Ohne zeitnahe Klärung der grundlegenden inhaltlichen Fragen und ohne ein technisch ausgereiftes EU-Informationssystem sind die Vorgaben der EUDR trotz intensivster Bemühungen von den Unternehmen nicht fristgerecht umsetzbar›, kritisiert Jöbstl.


Vorschlag zur Nutzung alternativer Mittel gegen Entwaldung

Mit Blick auf die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament plädieren die Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien für eine umfassende Folgenabschätzung der bisherigen ‹Green Deal›-Beschlüsse und ihrer Wechselwirkungen für die Wälder und die Wertschöpfungskette Wald und Holz. Die EUDR sei nach der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 grundsätzlich zu hinterfragen und zu überarbeiten.

Die Verbände der Holzindustrie regen zudem wirksamere Alternativen im Kampf gegen die weltweite Entwaldung an. Die EU verfügt über die exklusive Zuständigkeit für internationale Handelsabkommen. ‹Diese Kompetenz sollte die EU nutzen und Vereinbarungen mit Drittstaaten treffen, um Sozial- und Umweltstandards zu fördern. Es ist ein Systembruch in der Rechtssetzung, politische Ziele über die Androhung von Strafen auf die Ebene der Unternehmen abzuwälzen›, so Jöbstl.


‹EUDR nicht zum Bürokratiemonster mutieren›

Der Hauptverband der deutschen Holzindustrie HDH zeigt sich derweil alarmiert darüber, dass die EU-Kommission Deutschland als Standort mit ‹Standardrisiko› in Sachen Entwaldung einordnen könnte statt bei den Ländern mit geringem Risiko. ‹Mit einer solchen Klassifizierung würden Forst- und Holzbetriebe in Deutschland mit einem unerträglichen bürokratischen Aufwand überzogen. Denn die Anforderungen an die 'Standard'-Klassifikation sind mit denen von Hochrisiko-Gebieten vergleichbar›, erklärt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge.

Dabei gebe es in Deutschland keine Entwaldung im Sinne der Verordnung. Ohnehin habe die Politik das gutgemeinte und von der Branche klar unterstützte Ziel, der globalen Entwaldung zu begegnen, ‹handwerklich katastrophal› umgesetzt, so Ohnesorge. Die Bundesregierung müsse sich bei der EU um eine umgehende Verschiebung der Einführung der EUDR um mindestens zwei Jahre einsetzen, doppelt Lukas Freise nach, Geschäftsleiter der deutschen Arbeitsgemeinschaft Rohholz AGR, die das Thema EUDR im HDH koordiniert.


Links www.holzindustrie.at | CEE_EUDR_Positionspapier (PDF, 2.8 MB) | www.holzindustrie.de