Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzhandelsregulierung in der Schweiz

 

 

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 das revidierte Umweltschutzgesetz zum Verbot des Handels von illegal geschlagenem Holz und den daraus gefertigten Produkten auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das revidierte Gesetz wurde 2019 vom Parlament angenommen und bildet die gesetzliche Grundlage für die neue Holzhandelsverordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.

Mit der Holzhandelsverordnung schafft die Schweiz im Auftrag des Parlaments eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EUTR). Kern der Verordnung ist eine neue Sorgfaltspflicht für jene, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen: Sie müssen nachweisen können, dass sie Risiken im Zusammenhang mit der Illegalität systematisch bewertet und, wo vorhanden, auf ein vernachlässigbares Mass reduziert haben.

Händler müssen die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen. Ziel ist es, dass kein Holz und keine Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden. Eine Informationsseite des Bundesamtes für Umwelt stellt die wesentlichen Punkte dar.


BAFU-Informationsseite zur Holzhandelsregulierung in der Schweiz

Vollzugshilfe zur Holzhandelsverordnung (HHV) für Kantone, Marktakteure und Inspektionsstellen, 2023