Lignum Holzwirtschaft Schweiz

EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

 

 

Die EU-Holzhandelsverordnung EUTR ist 2013 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass jeder Akteur, welcher Holzprodukte erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nachweisen muss, dass seine Ware aus legaler Herkunft stammt. Die Beschreibung der Ware muss in erster Linie den Handelsnamen und das Land des Einschlags enthalten.

Nachgelagerte Binnenmarkt-Akteure müssen diejenigen Marktteilnehmer oder Binnenmarkt-Händler entlang der gesamten Lieferkette benennen können, die ihnen die Ware geliefert haben und denen sie selber Ware weitergegeben haben.

Offizielle Website zur EU-Holzhandelsverordnung (englisch)

Guidance Document (PDF, 174 KB, englisch)

Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringen (deutsch, PDF, 786 KB)