Lignum Holzwirtschaft Schweiz

European Deforestation Regulation

 

 

Am 29. Juni 2023 ist die ‹European Deforestation Regulation› EUDR in Kraft getreten. Damit startete eine 18-monatige Übergangsfrist zur Erfüllung der neuen Anforderungen für die Unternehmen in der EU. Das Inkrafttreten hat vorerst keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Holzhandelsverordnung, weil keine automatische Rechtsübernahme erfolgt. Die Exporteure von Holz und Holzprodukten in der Schweiz sind jedoch von der EUDR direkt betroffen. Die EUDR ersetzt per 30. Dezember 2024 innerhalb der EU die EUTR (siehe weiter unten).

Die EUDR will sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Unter die neue Verordnung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk sowie Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse.

Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen festgelegt, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d.h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.

Seite der EU zur ‹European Deforestation Regulation› (englisch)

Verordnung zur EUDR (deutsch)

FAQs der EU-Kommission zur EUDR (deutsch)

 

EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

 

Die EU-Holzhandelsverordnung EUTR ist 2013 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass jeder Akteur, welcher Holzprodukte erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nachweisen muss, dass seine Ware aus legaler Herkunft stammt. Die Beschreibung der Ware muss in erster Linie den Handelsnamen und das Land des Einschlags enthalten. Die EUTR wird per 30. Dezember 2024 innerhalb der EU durch die EUDR ersetzt (siehe weiter oben).

Nachgelagerte Binnenmarkt-Akteure müssen diejenigen Marktteilnehmer oder Binnenmarkt-Händler entlang der gesamten Lieferkette benennen können, die ihnen die Ware geliefert haben und denen sie selber Ware weitergegeben haben.

Das Pendant zur EUTR ist in der Schweiz die HHV (siehe gesonderte Rubrik ‹Schweizer Holzhandelsverordnung›).

Offizielle Website zur EU-Holzhandelsverordnung (englisch)

Guidance Document (PDF, 174 KB, englisch)

Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringen (deutsch, PDF, 786 KB)