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Neues CO2-Gesetz soll im Sommer in den Ständerat kommen

Die Umweltkommission des Ständerates hat diese Woche die Detailberatung zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 aufgenommen, damit die Vorlage in der Sommersession in der kleinen Kammer behandelt werden kann. Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, die gesetzlichen Grundlagen für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus zu schaffen.

Bild Parlamentsdienste

 

Die Umweltkommission des Ständerates stimmt dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu, gemäss der parlamentarischen Initiative 21.432 die gesetzlichen Grundlagen für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus zu schaffen. Diesen Entscheid hat die Kommission mit 8:4 Stimmen gefällt. Ihrer Ansicht nach besteht Handlungsbedarf, da ansonsten eine Verlagerung der Schweizer Stahl- und Zementproduktion in Länder mit laschen Klimaschutzvorschriften droht.

Insbesondere mit Blick auf die EU, die ab Oktober 2023 schrittweise einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus einführt (Lignum Journal online vom 17.1.2023), müsse die Schweiz rasch Klarheit für ihre CO2-intensiven Sektoren schaffen, so die Kommission. Sie baut darauf, dass die nationalrätliche Umweltkommission den für Juni 2023 angekündigten Bericht zum Postulat 20.3933 ‹Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel› als Grundlage für ihre weiteren Arbeiten nutzt.

Dieses Postulat der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates verlangt, die Möglichkeiten zur Einführung von Grenzausgleichssystemen generell zu prüfen, um Wettbewerbsnachteile im internationalen Handel auszugleichen, die sich aufgrund von höheren Umweltstandards und Umweltabgaben ergeben.


Links 22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision | PaIv 21.432 Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen | 20.3933 Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel