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EU führt ab Oktober ein CO2-Grenzausgleichssystem ein

Am 18. Dezember hat sich die EU auf die wesentlichen Teile ihres Klimapakets ‹Fit for 55› geeinigt. Neben einer Verschärfung ihres Emissionshandelssystems hat sie einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus beschlossen, der ab Oktober gelten soll. Das neue Instrument zielt auf energie- und treibhausgasintensive Güter. Im Fokus stehen Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sowie Wasserstoff.

Das neue CO2-Grenzausgleichssystem der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) soll verhindern, dass die Anstrengungen der EU zur Minderung von Treibhausgasemissionen durch Einfuhren von CO2-intensiven Erzeugnissen aus Drittländern, in denen die Klimaschutzmassnahmen weniger ambitioniert sind als in der Europäischen Union, wieder zunichte gemacht werden.

Das System will dazu den CO2-Preis importierter Waren an den Preis für CO2-Zertifkate angleichen, die europäische Firmen für ihre Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems erwerben müssen. Unternehmen, die in die EU importieren, sollen verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen.


Emissionsintensive Branchen im Fokus

CBAM wird ab dem 1. Oktober 2023 gültig sein, allerdings mit einer Übergangsfrist bis  31. Dezember 2025, während deren sich die Pflichten des Importeurs auf die Berichterstattung beschränken. Der Übergangszeitraum endet, sobald im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems keine kostenlosen CO2-Zertifikate mehr vergeben werden. Das Ausgleichssystem wird auf Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sowie auf Wasserstoff angewendet.

Unter bestimmten Bedingungen sind auch indirekte Emissionen einbezogen und bestimmte Vorprodukte sowie einige nachgelagerte Produkte wie Schrauben und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl. Vor Ablauf des Übergangszeitraums will die EU-Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich auf andere Güter ausgedehnt werden soll, einschliesslich organischer Chemikalien und Polymere. Bis 2030 sollen alle Güter einbezogen werden, die unter den EU-Emissionshandel fallen.


Absehbare Umsetzungsprobleme

Der Klimazoll der EU ist international eine Novität. Die EU zeigt sich zwar überzeugt, das Konzept stehe in vollem Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO. Swisscleantech zeigt sich in dieser Hinsicht in einem Kommentar kritisch: Es müsse erst gelingen, das Instrument so auszugestalten, dass es sich mit den Regeln des Welthandels vereinbaren lasse.

Welche Wirkung entfaltet das neue EU-Grenzausgleichssystem auf die Schweiz? Economiesuisse wertet es positiv, dass Schweizer Importe in die EU von der EU-CBAM-Abgabepflicht explizit ausgenommen sind, weil die Schweiz ihr eigenes Emissionshandelssystem im Jahr 2020 mit demjenigen der EU gekoppelt hat. Die Politik diskutiert indessen, ob die Schweiz via CO2-Gesetz ebenfalls ein Grenzausgleichssystem einführen soll.

Dies verlangt eine 2021 von Franziska Ryser (Grüne/SG) eingereichte Parlamentarische Initiative von grüner und grünliberaler Seite, die auch auf Holz zielt. Die Umweltkommission des Nationalrats hat dem Vorstoss am 26. April mit schwacher Mehrheit Folge gegeben. Eine ebenfalls 2021 über Beat Walti (FDP/ZH) eingereichte Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben ruft nach Schweizer Beteiligung am Grenzausgleichssystem der EU. Der Bundesrat hat sich dazu in seiner Antwort ablehnend geäussert; der Nationalrat sagte dagegen am 15. September 2021 ja zum Vorstoss.


Links www.europarl.europa.eu | swisscleantech.ch (21.12.2022) | economiesuisse.ch (20.12.2022) | PaIv 21.432 ‹Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen› | Mo 21.3602 ‹Schweizer Beteiligung am Grenzausgleichssystem der EU›