Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bundesrat verlängert bestehende Klimaschutzinstrumente

Der Bundesrat hat am 25. November die revidierte CO2-Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit werden zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert. Die Verordnungsanpassung verhindert eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes.

Bild Parlamentsdienste

 

Das Parlament hat das totalrevidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2021 in der Herbstsession verabschiedet (Lignum Journal online vom 5.10.2020). Es unterliegt zurzeit noch der Referendumsfrist. Bereits im Dezember 2019 hatte das Parlament beschlossen, dass zentrale, aber zeitlich befristete Instrumente des Klimaschutzes um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert werden.


Klimapolitischen Durchhänger vermeiden

So kann die Schweiz ihren Klimazielen ohne Unterbruch nachkommen und ihre Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um 1,5% gegenüber 1990 senken. Der Bundesrat hat am 25. November die entsprechende Änderung der CO2-Verordnung genehmigt und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit schafft der Bund Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure.

Die Befreiung von der CO2-Abgabe mit Verminderungsverpflichtung für Betreiber emissionsintensiver Anlagen und die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe wird bis Ende 2021 verlängert. Das Schweizer Emissionshandelssystem, das seit Anfang 2020 mit demjenigen der EU verknüpft ist, wird unbeschränkt verlängert.


CO2-Abgabe könnte per 2022 noch einmal steigen

Die stetige Verminderung der CO2-Emissionen aus Brennstoffen ist sichergestellt. Nach der geltenden CO2-Verordnung kann die CO2-Abgabe auf CHF 120.– pro Tonne CO2 angehoben werden, sofern die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht genügend sinken. Mit der Verordnungsanpassung wird dieses Instrument verlängert.

Damit wäre eine Anpassung der Abgabe per 1. Januar 2022 grundsätzlich möglich, sollten die Brennstoffemissionen bis Ende 2020 nicht genügend zurückgehen. Die Abgabe wird wie bisher zu zwei Drittel an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die restlichen Einnahmen gehen an das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds. Dieser dient dazu, klimafreundliche Technologien zu unterstützen.


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