Lignum Holzwirtschaft Schweiz

CO2-Gesetz parlamentarisch unter Dach und Fach

Die eidgenössischen Räte haben zu Ende der Herbstsession das CO2-Gesetz für das laufende Jahrzehnt verabschiedet. Damit sollen die Schweizer Treibhausgasemissionen bis 2030 auf höchstens 50% der Menge von 1990 sinken. Als Emissionsverminderungen gelten auch Erhöhungen der Senkenleistungen, insbesondere durch biologische Sequestrierung im Wald und in Holzprodukten. Das letzte Wort zum neuen CO2-Gesetz haben vermutlich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Bild Parlamentsdienste

 

National- und Ständerat haben das neue CO2-Gesetz am 25. September in der Schlussabstimmung angenommen. In der grossen Kammer gab es bei acht Enthaltungen 129 Ja- und 59 Nein-Stimmen; in der kleinen Kammer lag das Stimmverhältnis bei 33 Ja- zu fünf Nein-Stimmen, dies bei sechs Enthaltungen. Beschlossen ist ein hoher Inlandanteil: Mindestens 75% der Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 im Inland erfolgen. 

Ein zentrales neues Element ist der Klimafonds. Er wird aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe und der vom Parlament beschlossenen Flugticketabgabe alimentiert und unterstützt eine breite Palette an Massnahmen, darunter die Weiterführung des Gebäudeprogramms der Kantone. Neu soll der Bund über den Klimafonds auch Bürgschaften für Sanierungen übernehmen können.

Neubauten dürfen durch ihre Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Für Altbauten gilt ab 2023 ein CO2-Grenzwert von 20 kg/m2a Energiebezugsfläche. Er soll sich in Fünfjahresschritten jeweils um 5 kg verringern. Öl- und Gasheizungen unterliegen nicht einem Verbot, aber ihr Einbau ist nur noch möglich, wenn die Gebäudedämmung stimmt. Zugleich steigt der Satz der Lenkungsabgabe auf Heizöl auf maximal CHF 210.– pro Tonne CO2. 


Link Schlussabstimmungstext CO2-Gesetz (PDF, 233 KB)