Wohnungsbau und Ortsbildschutz besser austarieren
Das ISOS sorgt vor allem in der wohnungsmässig notorisch klammen Stadt Zürich für Unruhe, weil dort drei Viertel des gesamten Siedlungsgebietes ins Inventar aufgenommen wurden. Allein in der Limmatstadt sind aufgrund der Gesetzesauslegung 50 Grossprojekte mit rund 4000 Wohnungen auf Eis gelegt worden.
Bild Michael Meuter, Zürich
Das ISOS listet Schweizer Ortschaften mit grossem historischem, städtebaulichem und architektonischem Wert auf. Es macht auf die Attraktivität und Besonderheit von Städten und Dörfern aufmerksam und trägt massgeblich dazu bei, dass die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen qualitätsvoll erfolgt. Allerdings hat sich dei Direktanwendung des ISOS zu einem beliebte Bauverhinderungs-Instrument entwickelt.
Die neuen regulatorischen Massnahmen sehen vor, die sogenannte Direktanwendung des ISOS auf die Fälle zu beschränken, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben. Dadurch wird die Zahl der ISOS-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern, deutlich reduziert, was für viele Bauprojekte eine bedeutende Verkürzung und Vereinfachung darstellt. Zugleich soll der Ermessensspielraum klar definiert werden, den Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des ISOS haben. Darüber hinaus sollen die vom ISOS geforderten Erhaltungsziele offener formuliert werden.
Eine weitere Neuregelung betrifft den ISOS-Einbezug von Bauprojekten mit Solaranlagen. Die Anpassung soll dazu führen, dass nur noch Bewilligungen von Solaranlagen auf bestehenden Bauten eine ISOS-Direktanwendung erfordern. Neubauten sollen ausgenommen sein. Durch die neuen Massnahmen werden die Planungs- und Bewilligungsverfahren von Gemeinden und Kantonen hinsichtlich des steigenden Wohnungsbedarfs sowie der Energiewende erleichtert, die Planungs- und Rechtssicherheit wird gestärkt. Die Massnahmen erfüllen zudem die Kernanliegen verschiedener parlamentarischer Vorstösse zum Thema.
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