Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Weichenstellungen für weiteren Zubau der Erneuerbaren

Die Schweizer Stimmberechtigten haben das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien am 9. Juni dieses Jahres angenommen. Den Vollzug der neuen Regelungen schreiben verschiedene Verordnungen fest, die gestaffelt in Kraft treten. Ein erstes Paket gilt per 1. Januar 2025. Ein zweites soll per 1. Januar 2026 folgen.

Plusenergie-Mehrfamilienhaus in Holzbauweise nach Minergie-P in Thalwil mit umlaufend in die Fassade integrierter Fotovoltaikanlage, 2023. Architektur: Kämpfen Zinke + Partner AG, Zürich, Holzbauingenieur: AG für Holzbauplanung, Rothenthurm; Holzbau: Artho Holz+Elementbau AG, St. Gallenkappel.
Bild Marco Blessano/Kämpfen Zinke + Partner AG

 

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien beinhaltet Teilrevisionen des Energiegesetzes, des Stromversorgungsgesetzes sowie Anpassungen im Raumplanungs- und Waldgesetz. Es regelt die Weiterführung der Förderung für die erneuerbaren Energien, führt Elemente zur Versorgungssicherheit wie die obligatorische Wasserkraftreserve ein und enthält Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.


Virtuelle Zusammenschlüsse geben Schub

Für den weiteren Ausbau der Fotovoltaik und die Erreichung des Ziels von 35 TWh Strom aus neuen erneuerbaren Energien bis 2035 sind aus Sicht des Fachverbands Swissolar insbesondere die virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch zentral. Bereits seit 2018 ist es möglich, über private Stromleitungen und unter Verwendung eigener Zähler Nachbarn mit Solarstrom zu beliefern.

Neu können dafür auch die bestehenden Anschlussleitungen genutzt und Smart Meters des Verteilnetzbetreibers verwendet werden. Am gleichen Verteilkasten angeschlossene Verbraucher können sich so optimal zusammenschliessen. Swissolar zeigt sich überzeugt, dass dieses neue Instrument dank erhöhtem Eigenverbrauch Anreize für den Bau grossflächiger Anlagen schafft.


Fassadenintegrierte Anlagen attraktiver

Ausserdem ist unter dem Blickwinkel der Solarförderung die zusätzliche Förderung für Fassadenanlagen und Parkplatzüberdachungen wichtig. Der Grundbeitrag der Einmalvergütung wird für einen Teil der Anlagen leicht gesenkt. Im Gegensatz dazu wird der Neigungsbonus deutlich erhöht, wodurch der Bau von Fassadenanlagen interessanter wird.

Fassadenanlagen haben eine im Jahresverlauf ausgeglichene Produktion und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur sicheren Stromversorgung der Schweiz. Neu wird zudem ein Bonus für Überdachungen von Parkflächen eingeführt. Solche Anlagen hält Swissolar für vielversprechend, insbesondere im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Elektromobilität.


Links www.bfe.admin.ch | www.swissolar.ch