Vernehmlassung zur Revision der Holzhandelsgebräuche
Die mit der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Entwürfe der aktualisierten Holzhandelsgebräuche basieren weitgehend auf dem europäischen Normenwerk. Ergänzend dazu sind im Sinne eines nationalen Anwendungsdokuments landesspezifische Gebräuche und Regeln erfasst sowie die Anforderungen des Bauprodukterechts ergänzt. Es ist definiert, welche Anforderungen ohne spezielle Vereinbarung zu erfüllen sind.
Die aktualisierten Holzhandelsgebräuche sollen weiterhin als allseitig anerkannte Regeln eine einfache Verständigung in der Holzkette sowie mit den Architekten und Planern bis hin zum Endkunden ermöglichen. Das Vernehmlassungsverfahren soll sicherstellen, dass die aktualisierten Holzhandelsgebräuche wieder allgemein akzeptiert werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich unter dem folgenden Link. Bitte beachten Sie die verschiedenen Fristen.
Link Vernehmlassungsunterlagen Revision Holzhandelsgebräuche