Trotz Corona: Wirtschaftliche Wertschöpfung erhalten
Update 21.3.2020 | Die Wald- und Holzwirtschaft stellt sich klar hinter die geltenden Massnahmen des Bundes zum Schutz vor der Corona-Gefahr und setzt diese in den Teilbranchen konsequent um.
Die Lignum ist überzeugt, dass damit die Weiterarbeit in den Betrieben der Holzkette von der Waldwirtschaft über Sägerei, Holzwerkstoffproduktion und Handel bis hin zu den Zimmerleuten und Schreinern ohne weitere sanitarisch begründete Einschränkungen verantwortbar ist.
Die Wertschöpfung der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft orientiert sich stark auf das Bauwesen. Auch die Weiterarbeit auf den Schweizer Baustellen ist aus Sicht der Lignum unter Beachtung der geltenden Verhaltensregeln ohne weitere Einschränkungen machbar und sinnvoll.
Eigenverantwortung fordern und fördern hilft mehr als Verbote
Der Grossteil der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft wie auch der Bauwirtschaft besteht aus KMUs. Die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs hilft ihnen, Arbeit und Verdienst für ihre Mitarbeitenden zu sichern und Verluste im Zuge der Corona-Krise abzufedern.
Weiterführende Einschränkungen der Wirtschaft wären in der jetzigen Sachlage nicht zielführend. Insbesondere Baustellen sind individuell zu beurteilen; Massnahmen wie flächendeckende Schliessungen wären unverhältnismässig. Es besteht aus Sicht der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft derzeit kein Grund für den Bundesrat, tiefer in die Wirtschaft einzugreifen.
Kein Shutdown für Betriebe und Baustellen, aber eine klare Ansage
Der Bundesrat hat am Nachmittag des 20. März Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum untersagt. Die neue Regelung ist um Mitternacht dieses Tages in Kraft getreten.
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten.
Die Arbeitgeber müssen zur Umsetzung der Vorschriften die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nichteinhaltung schliessen.