Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Ständerat unterstützt Holzhandels-Anliegen

Heute morgen sagte der Ständerat als Zweitrat ja zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes, die ein Verbot für illegal geschlagenes Holz festschreibt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um ein wichtiges Handelshemmnis für Schweizer Holzexporteure zu beseitigen: die Differenz zwischen der Schweizer Deklarationspflicht für Holz und der Holzhandelsverordnung der EU.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 35 zu null Stimmen bei vier Enthaltungen diskussionslos angenommen, nachdem ein Rückweisungsantrag von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) vom Rat klar abgelehnt worden war. Wicki hatte dafür plädiert, in der Kommission die Auswirkungen eines Passus noch einmal zu reflektieren, der dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, über Holz hinaus Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen und Produkten zu stellen. Wicki monierte, die Begrifflichkeit sei in diesem Passus zu unscharf. Die Kommission verspricht sich jedoch keine neuen Erkenntnisse aus einer erneuten Diskussion.

 

Im Vorfeld hatten sowohl WaldSchweiz-Präsident Daniel Fässler (CVP/AI) als auch Peter Föhn (SVP/SZ) als einer der Motionäre in dieser Sache (17.3855) die Wichtigkeit wie auch die zeitliche Dringlichkeit des Geschäfts für die Schweizer Holzbranche betont. Bundesrätin Sommaruga erklärte, dass bereits parallel zum Gesetzgebungsprozess exploratorische Gespräche für ein Abkommen mit der EU geführt würden, um das drängende Anliegen der hiesigen exportierenden Holzbranche voranzubringen.

 

Nationalrätin und Lignum-Präsidentin Sylvia Flückiger äussert sich heute abend in der Radiosendung ‹Echo der Zeit› zur Bedeutung des Geschäfts für die Holzbranche. Ihr Vorstoss 17.3843 ‹Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz› hatte die Sache im Nationalrat zeitgleich mit Peter Föhn im Ständerat ins Rollen gebracht.

 


Link Wortprotokoll 18.095 Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz