Die Rechtskommission des Nationalrats hat Mitte Januar eine parlamentarische Initiative beschlossen mit dem Ziel, die Lex Koller befristet auf gewerblich genutzte Immobilien auszudehnen. Es gelte zu verhindern, dass die Grundstückspreise wegen der Corona-Krise unter Druck gerieten, so die Begründung der nationalrätlichen Kommission. Der Support dafür war kommissionsintern mit 22 gegen 0 Stimmen überdeutlich.
Die ständerätliche Rechtskommission teilt diese Befürchtung nicht. Sie verweist darauf, dass gerade die Berggebiete mit ihren touristischen Infrastrukturen auf ausländische Kapitalgeber angewiesen seien. Sie befürchtet auch eine Verunsicherung aufgrund einer Verschärfung der Lex Koller, dies um so mehr, als die angestrebte Änderung auch rückwirkende Rechtsfolgen hätte. Die Kommission des Ständerates will deshalb auf die Ausdehnung der Bewilligungspflicht verzichten.
Link PaIv 21.400 Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller vorübergehend auf Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen