Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Schweizer Holzhandelsverordnung gilt seit Anfang Januar

Per 1. Januar 2022 ist gleichzeitig mit dem revidierten Umweltschutzgesetz die neue Holzhandelsverordnung in Kraft getreten. Damit schafft die Schweiz im Auftrag des Parlaments eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EUTR). Kern der Verordnung ist eine neue Sorgfaltspflicht für all jene, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen.

Ziel ist, dass in der Schweiz kein Holz und keine Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden. Unternehmen, die Holz oder Holzprodukte in der Schweiz auf den Markt bringen, müssen im Vorfeld systematisch alle Informationen und Dokumentationen beschaffen, die für eine diesbezügliche Risikobewertung notwendig sind. Das gilt auch für Importe aus der EU.

Die Risikobewertung orientiert sich an Faktoren wie Ursprungsland, Holzart oder anderen Indikatoren. Falls die Risiken nicht vernachlässigbar sind, müssen Erstinverkehrbringer Massnahmen zur Risikominderung ergreifen und diese ebenfalls dokumentieren. Nur wenn das Risiko vernachlässigbar ist, dürfen die Produkte in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Das Bundesamt für Umwelt orientiert online über die wesentlichen Punkte.


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