Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Revision des Beschaffungsrechts unter Dach und Fach

Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen hat am letzten Freitag die Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten passiert. Das neue Gesetz bringt eine Wende vom Preis- zum Qualitätswettbewerb, indem neu nicht mehr das wirtschaftlich günstigste, sondern das ‹vorteilhafteste› Angebot den Zuschlag erhält. Damit stärkt das Parlament den Werkplatz Schweiz.

Bild Parlamentsdienste

 

 

Fast zwei Jahre haben National- und Ständerat darüber verhandelt, nach welchen Kriterien öffentliche Aufträge vergeben werden sollen. Dabei geht es um ein Marktvolumen von über CHF 40 Mia. Die Beschaffungen der öffentlichen Hand haben damit einen grossen Einfluss auf die Wirtschaft und das Gewerbe. Ein auf die Qualität ausgerichtetes Gesetz kann diese Hebelwirkung optimal nutzen.

 

Künftig zählt nicht mehr allein der Preis

 

Bauherren und Anbieter waren unter dem bisherigen Beschaffungswesen dem Joch des Billigsten unterworfen. Wer bei Vergaben auf eine hohe Qualität schaute, riskierte Einsprachen oder einen Rüffel der Finanzkontrolle. Das hat das Parlament nun korrigiert. Bei öffentlichen Beschaffungen soll künftig das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten.

 

Das Parlament hat neu auf Qualität, Innovation, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten ausgerichtete Zuschlagkriterien aufgenommen. Ausserdem führt das neue Gesetz das Kriterium ‹Verlässlichkeit des Preises› ein. Das sorgt dafür, dass das billigste Angebot nicht mehr automatisch die höchste Bewertung erhält. Qualitative Zuschlagskriterien werden stärker gewichtet.

 

WTO-verträgliche Kaufkraftdifferenzierung

 

Bei der Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts haben sich die Räte hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Form das Preisniveau in verschiedenen Ländern berücksichtigt werden soll, auf einen Kompromiss geeinigt, der einen entsprechenden Artikel im Gesetz belässt, jedoch unter Vorbehalt der internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

 

‹Die Diskussion um die 'Kaufkraftdifferenzierung' bleibt ein Wermutstropfen. Die Einigungskonferenz hat jedoch eine Lösung gefunden, aus der klar hervorgeht, dass sich die Schweiz ihren vertraglichen Pflichten, die sich aus dem WTO-Recht und dem bilateralen Beschaffungsabkommen mit der EU ergeben, nicht entziehen will. Das ist eine wichtige Klarstellung›, so Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht.

 

‹Freudentag für die Baubranche›

 

Das neue Gesetz ist für die Baubranche von grosser Bedeutung, wie bauenschweiz als Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft in einer ersten Reaktion festhält. ‹Das ist ein Freudentag für uns. Das Parlament hat hier gute Arbeit geleistet›, sagt bauenschweiz-Präsident und Ständerat Hans Wicki (FDP/NW).

 

bauenschweiz will sich im Verbund mit den Mitgliedorganisationen nun auch bei der Umsetzung der revidierten Gesetzgebung einbringen und mithelfen, dass die zentralen Neuerungen der Gesetzgebung bei den Beschaffungsstellen wie auch bei den Auftragnehmern möglichst rasch ankommen.

 


Links 17.019 Schlussabstimmungstext vom 21.6.2019 (PDF, 260 KB)