Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Parlament sagt ja zu Rundholzlagern im Wald

Die eidgenössischen Räte wollen rechtliche Grundlagen für Rundholzlager im Wald schaffen. Die grosse Kammer hat im September einer Motion der ständerätlichen Umweltkommission nach einer Extraschlaufe zugestimmt.

Bild Manuel Peterhans, Küsnacht

 

 

Die Motion der ständerätlichen Umweltkommission vom 30. August 2018 verlangt, dass Waldeigentümer wie Sägereien im Wald unter klar geregelten Voraussetzungen Rundholzlager anlegen können. Gelten soll dabei eine Beschränkung auf Anlagen zur Lagerung von Schweizer Rundholz. Die Anlagen müssen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen; der Bedarf muss ausgewiesen, der Standort zweckmässig und die Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst sein. Schliesslich dürfen den Anlagen auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

 

Der Ständerat hat den Vorstoss im Dezember 2018 gutgeheissen. Im Juni 2019 wies dann aber der Nationalrat die Vorlage mit 96 zu 88 Stimmen an die nationalrätliche Umweltkommission zurück, obwohl diese das Anliegen einstimmig unterstützt hatte. In einer Neuberatung sollte die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei den Holzlagern mitbewertet werden. In der Folge liess sich die Kommission Ende August darüber informieren, was die Gründe für die Verwendung von Insektiziden sind, wie das Bewilligungsverfahren funktioniert und ob es Alternativen gibt.

 

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald als Ausnahme

 

Fakt ist, dass der hie und da notwendige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald in jedem Fall eine Ausnahmebewilligung der zuständigen kantonalen Behörde voraussetzt. Die Anwendungsbewilligungen werden befristet und geografisch begrenzt erteilt. Eine Bewilligung kommt nur in Frage, wenn keine Gefährdung der Umwelt zu befürchten ist. Der Austrag von Insektiziden in der Nähe von Gewässern oder Grundwasserfassungen ist immer untersagt. Es dürfen zudem nur Mittel verwendet werden, welche vom zuständigen Bundesamt für diesen Zweck zugelassen sind.

 

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stand in der folgenden nationalrätlichen Debatte vom 12. September streckenweise noch einmal im Vordergrund. Peter Schilliger (FDP/LU) erklärte für die Kommission, dass von den gemäss Verkaufsstatistik des Bundesamtes für Landwirtschaft insgesamt ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln nur schätzungsweise 0,03% im Wald Anwendung finden. Der Rat stimmte der Vorlage am Ende mit 126 zu 58 Stimmen bei drei Enthaltungen deutlich zu.

 


Link 18.3715 Motion UREK SR Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung