Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Neues Zuger Waldgesetz: Biker an der Urne abgeblitzt

Ende November 2024 hat die Zuger Bevölkerung die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes in einer Referendumsabstimmung deutlich angenommen. Angestrengt hatte den Urnengang die Bikerszene, die sich mit der Vorlage übergangen sah. Die Zuger Waldbesitzer zeigen sich erleichtert über den Ausgang der Abstimmung.

Bild Michael Meuter, Zürich

 

Das Referendum gegen die vom Zuger Kantonsrat beschlossene Gesetzesrevision richtete sich gegen neue Vorgaben für das Biken im Wald. Es soll gemäss Vorlage weiterhin möglich sein, aber geregelt und auf klar bezeichneten Wegen. Gefahren werden darf nur auf Waldstrassen und auf den im Richtplan festgesetzten Bike-Routen.

Dieses Bikenetz gibt es im Richtplan allerdings noch gar nicht. Damit fehlt aus Sicht der Interessengemeinschaft Mountainbike Zug für die Inkraftsetzung des revidierten Waldgesetzes eine wesentliche Grundlage, weshalb sie das Referendum dagegen ergriff.


Biker in Zug klar in der Minderheit

Das Abstimmungsresultat zeigt, dass nur eine Minderheit von 27% diesen Standpunkt teilt. Die Interessengemeinschaft Mountainbike Zug will ihr Anliegen nun im Kantonsrat einbringen. Die Zuger Waldbesitzer auf der anderen Seite hatten sich öffentlich für das Gesetz engagiert und zeigten sich im Nachgang erleichtert über den Ausgang der Abstimmung.

Wald-Zug-Präsident Seppi Roth dankte den Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in einem Leserbrief in der ‹Luzerner Zeitung› für ihr Vertrauen. Dank den mit der Gesetzesrevision eingeführten Regeln bestehe nun Klarheit, was möglich und erlaubt sei. Damit bleibe das freie Betretungsrecht des Waldes weiterhin erhalten.


Besser nicht mit der Brechstange

Etwa 10% der Schweizerinnen und Schweizer begeistern sich für das Biken. Wie kann sich diese ansehnliche Gruppe von Waldnutzern Gehör verschaffen? Soviel scheint nach dem ‹Experiment Zug› klar: An der Urne ziehen die Bikerinnen und Biker vermutlich auch in anderen Fällen den kürzeren. Erfolgversprechender ist die Ausmarchung ihrer Bedürfnisse in partizipativen Prozessen – zusammen mit den Waldeigentümern.

Deren Verband WaldSchweiz hat 2024 zum Thema Biken im Wald ein Merkblatt herausgegeben. ‹Darin fordern wir, dass die Eigentumsrechte der Waldeigentümer zu respektieren sind›, sagt Dominik Brantschen, wissenschaftlicher Mitarbeiter von WaldSchweiz. Sind Trails geplant, sollen sie miteinbezogen werden.


Links www.zg.ch | www.waldzug.ch | Positionspapier ‹Biken im Wald› von WaldSchweiz (PDF, 8 MB)