Neues Schweizer Klimaziel für 2031 bis 2035 bestätigt

Das Übereinkommen von Paris verpflichtet die Signatarstaaten, konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen und alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel zu erhöhen. Sie müssen auch Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Ihr letztes Klimaziel für 2030 hat die Schweiz im Jahr 2017 eingereicht.
Die Ziele stehen im Einklang mit den im Klima- und Innovationsgesetz definierten Zwischenzielen und dem Netto-null-Ziel bis 2050 und entsprechen den Empfehlungen des Weltklimarates IPCC. Die Massnahmen zur Erreichung der Emissionsverminderung werden in nationalen Gesetzen festgelegt, vorrangig im CO2-Gesetz für die Zeit ab 2030. Der Bundesrat wird dem Parlament für diese Revision des CO2-Gesetzes rechtzeitig einen Entwurf unterbreiten.
Gleichzeitig mit dem neuen Verminderungsziel hat der Bundesrat eine Ergänzung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz verabschiedet. Diese beschreibt die Massnahmen der Schweizer Klimapolitik, die im Klima- und Innovationsgesetz, im revidierten CO2-Gesetz und im Stromversorgungsgesetz festgelegt wurden. Die Schweiz wird ihr neues Klimaziel zusammen mit der aktualisierten Klimastrategie bis am 10. Februar bei der UNO-Klimarahmenkonvention einreichen.
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