Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Neue Grundlagen für den Wald in der Ostschweiz

Im Kanton Thurgau tritt das teilrevidierte Waldgesetz Anfang 2026 in Kraft. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden lädt zur Mitwirkung am Waldplan und zum Kapitel ‹Wald› im Richtplan ein.

Im Mai 2024 hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau das teilrevidierte Thurgauer Waldgesetz verabschiedet. Mit der Teilrevision wurden unter anderem der bundesrechtliche Auftrag für Vorkehrungen zum Klimawandel umgesetzt, mehrere Bestimmungen der Verordnung zum Waldgesetz auf Gesetzesstufe angehoben und die Regelungen zur Holznutzung auf den Grundsatz der Bewilligungs- und Anzeichnungspflicht beschränkt. Die Teilrevision erfordert eine Anpassung der Verordnung zum Waldgesetz; beide Erlasse hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Anpassungen in der Waldverordnung wurden ausserdem nötig, weil inzwischen im gesamten Kanton die statischen Waldgrenzen gelten. Die Verordnungsbestimmungen waren in Teilbereichen nicht mit dieser neuen Ausgangslage kompatibel.
 

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden läuft die öffentliche Mitwirkung zum Waldplan und zum Kapitel ‹Wald› im Richtplan. Interessierte sind eingeladen, bis zum 13. Februar 2026 Bemerkungen einzubringen. Im Web können Rückmeldungen abgegeben werden (Link unten). Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den aktuell gültigen kantonalen Waldplan 2013 in Kraft gesetzt. Im Rahmen einer periodischen Überprüfung hat er einige Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten erfahren. Im Zentrum steht dabei der Erholungswald. Koordiniert damit wurde auch das Kapitel ‹Wald› im kantonalen Richtplan angepasst. Der Fokus hierbei liegt bei der Klärung der Schnittstelle Waldplan/Richtplan. Zudem wurde die Bedeutung des Waldes im Rahmen der kantonalen Klimastrategie im kantonalen Richtplan verankert.


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