Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Neue Energievorschriften der Kantone umrissen

Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren hat die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn vergangenen Freitag in einer ersten Lesung bereinigt. Die neuen MuKEn sollen vorerst nicht in ein Energiekonkordat gepackt werden.

    Tabelle EnDK

 

Bei den Musterbestimmungen handelt es sich um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Sie bilden den von den Kantonen getragenen gemeinsamen Nenner ab und gelten als Empfehlungen für die Umsetzung im kantonalen Recht.

 

Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren EnDK hat erstmals 1992 eine ‹Musterverordnung 1992› im Sinne energierechtlicher Bestimmungen im Gebäudebereich erarbeitet. Diese wurde im Jahre 2000 von den ‹Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich› (MuKEn 2000) abgelöst. Diese wiederum wurden im Jahr 2008 revidiert (MuKEn 2008).

 

Erste Bereinigung der MuKEn 2014

 

Die MuKEn 2014 bauen auf den Vorgängerversionen auf und integrieren den Fortschritt hinsichtlich Stands der Technik. Die MuKEn 2014 entsprechen im übrigen der Europäischen Richtlinie über die Gebäudeeffizienz von Gebäuden, die Niedrigstenergiegebäude anstrebt, also verlangt, dass der von aussen zugeführte Gesamtenergiebedarf nahe bei null liegt.

 

Neu wird ab Inkrafttreten der angepassten kantonalen Gesetzgebung für Neubauten und umfangreiche Sanierungen von Altbauten generell in etwa das heutige Minergie-Niveau zu erfüllen sein. Mit der Bestimmung, dass bei Sanierungen von fossil betriebenen Heizungen danach ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbarer Energie oder Abwärme stammen muss und Neubauten praktisch nur noch mit erneuerbarer Energie beheizt werden dürfen, soll der Gebäudepark nach dem Willen der Energiedirektoren in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen leisten.

 

Nach der ersten Bereinigung holt die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren EnDK in Fachkreisen Expertenmeinungen ein. In der zweiten Bereinigungsphase werden noch strittige Punkte und Ergebnisse aus der Expertenbefragung in den Entwurf einfliessen. Danach wird die EnDK die MuKEn 2014 als Empfehlung zuhanden der Kantone definitiv verabschieden. Dies wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 der Fall sein.

 

Vorerst kein Energiekonkordat

 

Die Plenarversammlung vom vergangenen Freitag hat überdies den Entwurf eines Energiekonkordates (Lignum Journal vom 17.9.2013) beraten. Mit dem Konkordat würde das Basismodul der MuKEn 2014 in jenen Kantonen direkt umgesetzt, die sich ihm anschliessen. Damit das Konkordat zustande käme, müssten ihm mindestens zwölf Kantone beitreten. Die nicht dem Konkordat angehörenden Kantone würden wie bisher das Basismodul der MuKEn 2014 eigenständig in die kantonale Gesetzgebung übernehmen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass das Basismodul der MuKEn 2008 innerhalb kurzer Zeit in allen Kantonen umgesetzt worden ist, erwarten die Energiedirektoren jedoch keinen überzeugenden Zusatznutzen aus einem Konkordat. Zugleich würde eine parallele Diskussion von Energiekonkordat und MuKEn 2014 aus Sicht der EnDK eine rasche Umsetzung der neuen Bestimmungen in den Kantonen nicht erleichtern, sondern eher erschweren. Die Plenarversammlung der Energiedirektoren will die Idee eines Energiekonkordates aber erneut aufgreifen, sobald die MuKEn 2014 in ersten Kantonen umgesetzt sind.

 


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