Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Neue CO2-Verordnung ermöglicht Wald-Klimaschutzprojekte

Der Bundesrat hat Anfang Monat die revidierte CO2-Verordnung gutgeheissen. Sie verhindert eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes ab 2025. Neu sind auch Klimaschutzprojekte zugelassen, bei denen CO2 dauerhaft in biologischen oder geologischen Speichern gebunden wird. Damit kann jetzt die Senkenleistung des Waldes in Wert gesetzt werden.

Bild Bruno Lindenmann, Zürich

 

Verschiedene Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes waren bis Ende 2021 befristet. Sie wären mit dem revidierten CO2-Gesetz neu geregelt worden. Weil die Stimmbevölkerung die Vorlage am 13. Juni 2021 aber abgelehnt hatte, drohten diese Massnahmen wegzufallen. Um eine Regulierungslücke zu verhindern, hat das Parlament am 17. Dezember 2021 beschlossen, unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes zu verlängern und das Verminderungsziel bis Ende 2024 fortzuschreiben. Die Schweiz soll ihre Emissionen zwischen 2022 und 2024 jährlich um 1,5% gegenüber 1990 senken.

Am 7. April ist die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen; das Gesetz tritt rückwirkend auf Anfang 2022 in Kraft. An seiner Sitzung vom 4. Mai hat der Bundesrat die entsprechende CO2-Verordnung gutgeheissen. Schweizer Unternehmen können sich bis 2024 weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich im Gegenzug zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten. Bestehende Verpflichtungen werden verlängert. Ebenfalls weitergeführt wird die Pflicht der Treibstoffimporteure, die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.

Mit der neuen CO2-Verordnung ist nun unter anderem auch die Bindung von Kohlenstoff in biologischen Speichern wie Wald und Boden als Kompensationsmassnahme zugelassen. Damit anerkennt der Bundesrat die CO2-Senkenleistung des Waldes. WaldSchweiz zeigt sich darüber erfreut und erwartet, dass Wald-Klimaschutzprojekte positiv aufgenommen werden.


Links www.bafu.admin.ch | www.waldschweiz.ch