Bei Gebäuden bis zur Hochhausgrenze wird neu die Verwendung von Holz für tragende Bauteile möglich sein. Zudem kann durch die neuen Regelungen Holz auch an der Fassade nach aussen sichtbar gemacht werden.
Darüber hinaus wurden mit den Änderungen an der Landesbauordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Digitalisierung der Bauverwaltung voranschreiten kann. Ziel ist die Erleichterung digitaler Baugenehmigungsverfahren.
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