Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Klimapolitischer Kompromiss mit den Kantonen

Bei den Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie zusammen mit den Kantonen eine Regelung für die weitere Reduktion der CO2-Emissionen von Gebäuden ausgearbeitet. Die Kommission gewährt jenen Kantonen, welche die Mustervorschriften 2014 der Kantone im Energiebereich umgesetzt haben, eine Übergangsfrist.

Im Gebäudebereich unterstützt die Kommission den Ständerat im Grundsatz, dass ab 2023 im Fall einer Heizungserneuerung ein CO2-Grenzwert von 20 kg/m2 gilt. Jedoch hat sie in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung erarbeitet, die laufende oder geplante kantonale Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden honoriert.

 

Alle Kantone, welche die Mustervorschriften 2014 beim Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes bereits in ihre Energiegesetze übernommen haben, sollen von einer Übergangsregelung profitieren. Sie werden drei Jahre länger Zeit haben, um den CO2-Grenzwert von 20 kg/m2 einzuführen. Ab 2026 sollen dann in allen Kantonen noch maximal 20 kg/m2 ausgestossen werden, wenn eine Heizung ersetzt werden muss, ab 2028 noch 15 kg.

 

Aufgrund eines Ordnungsantrags hat die Kommission an ihrer Sitzung von vergangener Woche entschieden, ihre Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 derzeit nicht weiter fortzusetzen und die Wiederaufnahme der Arbeit auf die erste Sitzung in der neuen Zusammensetzung (13./14. Januar 2020) zu verschieben. Die Kommission hält aber an ihrem Ziel fest, das Geschäft in der Frühjahrssession 2020 in den Rat zu bringen.

 


Link 17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020