Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Klima und Energie bewegen von Basel bis ins Bündnerland

Im Kanton Basel-Stadt entfaltet das 2017 revidierte Energiegesetz nachweislich Wirkung beim Heizungsersatz. Appenzell Ausserrhoden prüft deshalb die Übernahme des Basler Modells. Schaffhausen gibt sich eine Klimastrategie, und der Kanton St. Gallen macht Ernst mit den Zielen seines Energiekonzepts 2021–2030. Im Bündnerland steht seit Anfang Jahr das revidierte Energiegesetz in Kraft.

Seit Oktober 2017 gilt im Kanton Basel-Stadt die Vorschrift, dass beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung in aller Regel eine mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung eingebaut werden muss. Die seit dem letzten Herbst vorliegenden Zahlen verdeutlichen, dass das Gesetz Wirkung zeigt. Insbesondere beim Ersatz grosser, leistungsintensiver Heizungen, etwa in Mehrfamilienhäusern, wird auf klimafreundliche Lösungen umgestellt. Gemessen an der insgesamt neu installierten Leistung hat der Anteil an erneuerbar erzeugter Energie kontinuierlich von 50% auf 94% zugenommen.
 

Die kantonsrätliche Kommission Bau und Volkswirtschaft des Kantons Ausserrhoden hat vor Weihnachten die Beratung des Energiegesetzes abgeschlossen. Sie ist einstimmig der Meinung, dass die Vorlage des Regierungsrates zu wenig weit geht. Mit der alleinigen Umsetzung der Musterenergievorschriften würden die Ziele der Energiestrategie 2050, der Energiewende, des Klimaschutzes und der Gletscherinitiative nicht erreicht. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat daher weitreichende Änderungen. Unter anderem schlägt sie vor, die Formulierung des Kantons Basel-Stadt zum Heizungswechsel ins Ausserrhoder Energiegesetz zu übernehmen.

Die Kommission fordert ausserdem, eine Standesinitiative zuhanden des Bundes auszuarbeiten, die auf eine Lockerung der Vorschriften für Solar- und Kleinwindkraftanlagen ausserhalb der Bauzonen zielt. Die erste Lesung der Teilrevision des Energiegesetzes wird an der Kantonsratssitzung vom 22. Februar stattfinden.
 

Der Schaffhauser Regierungsrat hat Mitte Dezember die Klimastrategie des Kantons verabschiedet. Sie baut auf den bestehenden Aktivitäten im Klimaschutz und in der Klimaanpassung auf, gibt eine Übersicht über die klimarelevanten Tätigkeiten im Kanton und schliesst Lücken mit neuen Massnahmen. Zu deren Finanzierung schlägt der Regierungsrat die Schaffung eines Energie- und Klimafonds vor. Angedacht ist zudem eine Revision des Baugesetzes.
 

Im Kanton St. Gallen löst das Förderungsprogramm Energie 2021–2025 das Programm 2015–2020 ohne Unterbruch ab. Dafür steht ein Sonderkredit in Höhe von CHF 25 Mio. zur Verfügung. Dazu kommen Beiträge des Bundes von etwa CHF 80 Mio. Das Förderungsprogramm trägt dazu bei, die Ziele des St. Galler Energiekonzepts 2021–2030 zu erreichen. Es sieht eine Halbierung der CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 vor. Über einen zusätzlichen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 17,2 Mio. für die Umsetzung von Förderungsmassnahmen aus dem neuen Energiekonzept entscheidet das Stimmvolk im Juni.
 

Die in der Februarsession 2020 beschlossene Teilrevision des Bündner Energiegesetzes ist am 1. Januar in Kraft getreten. Sie bringt eine Anpassung an den Stand der Technik im Gebäudebereich durch den Nachvollzug der aktuellen Mustervorschriften der Kantone unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Bündnerland. Schwerpunkte sind neue Regeln für den Wärmeerzeugerersatz sowie die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten.


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