Kanton Zürich will Bauen im Bestand erleichtern
Holz-Aufstockung in Zürich unter energetischer Sanierung des Gesamtbaus. Gebäudesubstanz zu erhalten und zu vergrössern statt sie abzureissen und zu ersetzen, ist ökologisch sinnvoll, da die CO2-Emissionen deutlich geringer sind und viel weniger Bauabfall anfällt. In sozialer Hinsicht kann das Weiterbauen dazu führen, dass mehr günstiger Wohnraum erhalten bleibt, denn die Mieten steigen bei einer baulichen Erweiterung teilweise weniger stark als bei einem Ersatzneubau.
Bild Michael Meuter, Zürich
Da ältere Bauten oft nicht den neuesten Vorschriften entsprechen, sind Umbauten und Erweiterungen komplex, langwierig und teilweise aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. Dies führt dazu, dass sich viele Grundeigentümer dafür entscheiden, ein Gebäude abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Um das Umbauen und Erweitern von Gebäuden zu erleichtern, hat die Zürcher Baudirektion eine Gesetzesvorlage erarbeitet. Am 26. September startete die Vernehmlassung der entsprechenden Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich und der Ausführungsverordnungen. Sie dauert bis 16. Januar 2026.
Kernelement der Zürcher Vorlage ist eine Erleichterungsbestimmung. Danach dürfen Grundeigentümer in einem bestimmten Mass von den geltenden Vorschriften abweichen, wenn sie bestehende Gebäude weiterentwickeln. Dies gilt etwa für Grenzabstände, für die Anzahl Vollgeschosse sowie für die Höhe oder Länge der Fassaden.
Ausnützungsziffer ausschöpfen
Diese Bestimmung ist bei Wohnbauten jedoch nur dann anwendbar, wenn zusätzliche Wohneinheiten realisiert werden. Sie macht es für die Grundeigentümer einfacher, die in den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden festgelegte maximale Ausnützungsziffer für ihr Grundstück auszuschöpfen und gleichzeitig den Bestand zu erhalten.
Insofern erleichtert die Bestimmung die Verdichtung im Siedlungsgebiet. Die Vorlage nimmt auch Anliegen auf, die Mitglieder des Kantonsrates in Form von verschiedenen politischen Vorstössen eingereicht haben – zum Beispiel die Vereinfachung der Verfahren für Solaranlagen oder Treppenlifte.
Darüber hinaus sollen veraltete Bestimmungen zum Brandschutz gestrichen werden. Auch soll künftig auf Vorgaben zu Mindesthöhen von Räumen verzichtet werden. Dies erleichtert es zum Beispiel, Bürogebäude in Wohnungen umzunutzen.
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