Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Iris von Roten, Frauenrechtlerin

Iris von Roten formulierte mit ihrem Buch ‹Frauen im Laufgitter› 1958 Standpunkte und Ansprüche zur Stellung der Frau in der Gesellschaft, die erst viele Jahre später Gemeingut wurden, etwa mit der – späten – Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz.

Iris von Roten
Holzart: Robinie
Wo bei uns die Robinie wächst
Bild Michael Meuter, Zürich

 

 

Begegnen Sie in der Sommerzeit zwanzig Menschen, die aus ganz besonderem Holz geschnitzt sind. Die diesjährige Lignum-Sommerserie stellt die grossen Schweizer Persönlichkeiten aus Geschichte und Gegenwart vor, welche der Zürcher Künstler Inigo Gheyselinck für die Aktion #WOODVETIA für mehr Schweizer Holz geschaffen hat. Alle Kunstwerke sind derzeit an der 7. Triennale der Skulptur in Bad Ragaz zu sehen.

 

 

Die 1917 in Basel geborene Iris von Roten entstammte einer gutsituierten Familie. Sie bildete sich zur Juristin aus und heiratete 1946 Peter von Roten, Spross einer Patrizierfamilie und Nationalrat des Kantons Wallis. Gemeinsam mit ihm führte sie in Visp eine Anwaltskanzlei – aufgrund ihrer feministischen Ideen argwöhnisch beäugt vom Walliser Establishment.

 

Wilfried Meichtry hat das Leben des ungleichen Paars in seinem Buch ‹Verliebte Feinde› nachgezeichnet – mit dem Film von Werner Schweizer unter demselben Titel ist die Geschichte 2012 ins Kino gekommen und hat Iris von Rotens Einsatz für Anliegen, die längst nicht mehr für rote Köpfe sorgen, neu ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt.

 

Provokante Thesen für eine starre Welt

 

Vor 60 Jahren war das, was Iris von Roten in ‹Frauen im Laufgitter› vertrat, eine Provokation. Die Öffentlichkeit reagierte weitgehend mit Ablehnung – ihr Buch galt vielen als Skandal. Heftig diskutiert wurden ihre Thesen durchaus, aber annehmen wollte sie niemand. ‹Man kann als Frau nicht hingehen und ein Buch von 564 Seiten schreiben, in dem man unentwegt erbittert gegen die Männerwelt vom Leder zieht.

 

Das geht einfach nicht›, erklärten etwa die ‹Basler Nachrichten› 1958 indigniert. Forderungen nach voller wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen, Stimmrecht, Mutterschaftsversicherung, Krippen, Horten und Tagesschulen, aber auch nach freier weiblicher Sexualität – das war in den rigiden Nachkriegsjahren schlicht zuviel.

 

Langer Weg zur Gleichberechtigung

 

So scheiterte kurz darauf auch die erste Volksabstimmung über das eidgenössische Frauenstimmrecht in der Schweiz im Jahr 1959. Einzig in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf sprach sich eine Mehrheit dafür aus. Manche – selbst feministische Kreise – schoben diesen Misserfolg im Kampf für die Sache der Frau unverblümt Iris von Rotens polarisierender Radikalität in die Schuhe.

 

Erst 1971 erhielten die Schweizer Frauen nach einer Volksabstimmung das Wahl- und Stimmrecht. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen allerdings weitere 20 Jahre: Nach einem Bundesgerichtsentscheid von 1990 führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein.

 


Links Die Woodvetia-Figuren im Überblick | Ausstellung in Bad Ragaz | Herkunftszeichen Schweizer Holz