Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Geht es dem Eigenmietwert jetzt an den Kragen?

Der Eigenmietwert ist seit Jahrzehnten umstritten. Nun hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verabschiedet. Fallen soll nach ihren Vorstellungen zugleich auch der Abzug für Schuldzinsen.

Bild Parlamentsdienste

 

Die Kommission beantragt der kleinen Kammer, die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- wie auf Kantonsebene aufzuheben. Gleichzeitig sollen bei diesen Liegenschaften die Abzüge für die Gewinnungskosten sowie die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau auf Bundesebene aufgehoben werden, während die Kantone solche Abzüge weiterhin zulassen können.

Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten sollen gemäss Antrag der Kommission sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weiterhin möglich bleiben. Ausserdem sieht die Kommission neu einen befristeten Ersterwerberabzug vor. Selbstgenutzte Zweitliegenschaften hingegen sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben, ebenso die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist die Reduktion der Verschuldungsanreize der Kommission ein zentrales Anliegen. Sie will hier den Hebel ansetzen und in Zukunft keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zulassen. Der Entwurf der Kommission geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme. Er wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.


Link PaIv 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung