Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Gegen das Schwarzpeterspiel in der Neophytenbekämpfung›

Gebietsfremde Arten, die in der Natur leicht überhand nehmen, müssen bekämpft werden. Der Dachverband der Waldeigentümer WaldSchweiz bekräftigt dies. Er wehrt sich aber dagegen, dass die Kosten für die Bekämpfung der Neobiota den Grundeigentümern aufgebürdet werden sollen. An die Waldeigentümer sei dabei kaum gedacht worden.

Gesalzene Rechnung für die Wegweisung eines ungebetenen Gastes
Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Bild) befällt Laubgehölze ab einem Durchmesser von etwa 2 cm. Dabei bevorzugt er Ahorn, Birke, Pappel, Weide, Platane und Rosskastanie. Die Bekämpfung des Schädlings in Brünisried verursachte dem Kanton Freiburg während sieben Jahren Kosten von rund CHF 235000.–.
Bild Reinhard Lässig, WSL

 

 

Der Bundesrat will das Umweltschutzgesetz in dem Sinne anpassen, dass nichteinheimische Pflanzen und Tiere, die in der Schweiz potentiell Schäden verursachen, effizienter bekämpft werden können. Neu sollen Grundeigentümer zur Bekämpfung von Neobiota verpflichtet werden können – auf eigene Kosten. WaldSchweiz moniert, dass dabei kaum an die Situation der Waldeigentümer gedacht worden sei. Denn in der Vorlage sei bloss von ‹Jäten› und ‹zumutbarem Aufwand› die Rede.

 

‹Das mag für kleine Hausgärten stimmen, aber in den Wäldern, wo von Gesetzes wegen auch keine Pestizide eingesetzt werden dürfen, geht die Bekämpfung schnell mal ins Geld›, so Markus Brunner, Direktor von WaldSchweiz. Die fachgerechte Räumung eines vom Asiatischen Laubholzbockkäfer befallenen Waldgrundstücks von bereits wenigen Hektaren Fläche könne einen Privatwaldeigentümer Zehntausende Franken kosten.

 

Der Verband der Waldeigentümer verlangt darum ein faires und auf das Verursacherprinzip gestütztes Finanzierungssystem sowie ein konsequentes Verkaufs- und Handelsverbot problematischer Arten. Die Prävention müsse forciert werden. Ausserdem sei die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen von öffentlichem Interesse und diene der Allgemeinheit. Für WaldSchweiz ist darum klar: Die Kosten für das Management sollen grundsätzlich zu Lasten der Allgemeinheit oder der direkten Verursacher gehen.

 


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