Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Gebäudeversicherung Luzern führt Einheitsprämie ein

Seit diesem Jahr unterscheidet die Gebäudeversicherung Luzern nicht mehr zwischen massiver und nichtmassiver Bauweise. Das gibt dem Baustoff Holz im Kanton Schub. Luzern schliesst sich damit dem Modell der Kantone Graubünden, Zug und Zürich an.

‹Haus des Holzes› in Sursee LU
Bild Michael Meuter, Zürich

 

Update 15.2.2023 | Die Luzerner Regierung hat am 2. November 2022 entschieden, per 1. Januar 2023 eine Einheitsprämie für massive und nichtmassive Bauten einzuführen. Die Prämie für nichtmassive Bauten wird damit von bisher 0,68 auf 0,55 Promille des Versicherungswertes reduziert.

‹Durch die Vereinheitlichung der Prämie soll unter anderem Holz als wichtigster einheimischer und klimafreundlicher Baustoff weiter gefördert werden›, erklärt Dölf Käppeli, Direktor der Gebäudeversicherung Luzern. Bezüglich Brandschutz erfüllt die heutige Holzbauweise die gleichen Anforderungen wie Massivbauten.

Durch die Einführung der Einheitsprämie für massive und nichtmassive Bauten stehen der Gebäudeversicherung Luzern pro Jahr knapp CHF 3 Mio. weniger Prämieneinnahmen zur Verfügung. Gleichzeitig wird aufgrund einer ebenfalls per 2023 erfolgten Anpassung der Versicherungswerte an die gestiegenen Baukosten mit Mehreinnahmen von rund CHF 6 Mio. gerechnet.


Einheitsprämien-Vorreiter: Graubünden, Zug ...

Der Kanton Graubünden hat bereits 2022 eine Einheitsprämie eingeführt. Die vorherige Trennung von Holz- und Massivbauweise sei systemfremd gewesen, sagt Marc Handlery, Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden, auf Anfrage, zumal in einem ausgesprochenen Holzbau-Kanton wie Graubünden.

Versicherungstechnisch hätten keine höheren Risiken bei Holzbauten bestanden; teilweise höhere Elementarschäden hätten sich eher auf die exponierte Lage von Holzbauten zurückführen lassen. Der Wechsel zur Einheitsprämie sei im Kanton gut angekommen, weil zugleich eine Prämienreduktion möglich gewesen sei.

Die Gebäudeversicherung Zug hatte seit je eine Einheitsprämie, wie  Jakob Günthardt, Leiter der Abteilung Versicherung bei der Gebäudeversicherung Zug, erklärt. Die Erfahrungen seien gut; die Solidarität unter den Gebäudeeigentümern und -verwaltern habe sich bewährt.


... und Zürich

Der Kanton Zürich hat bereits mit dem ersten Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 16. Dezember 1808 eine Einheitsprämie eingeführt. 1832 wurden dann zwar drei Risikoklassen definiert, 1840 noch eine vierte. Bereits 1852 fanden Politik und Gebäudeversicherung dann aber wieder zurück zur Einheitsprämie, die bis heute  geblieben ist.
  
Die Gebäudeversicherung Zürich wendet unabhängig von Art, Grösse und Nutzung der versicherten Gebäude einen einheitlichen Prämiensatz an. Dieser beträgt gemäss Barbara Greuter, Kommunikationsbeauftragte der Gebäudeversicherung Zürich, 29 Rappen pro CHF 1000.– Versicherungssumme – das ist einer der schweizweit tiefsten Prämiensätze.

Der Zürcher Regierungsrat hat letztmals 2010 über die Einheitsprämie diskutiert – und festgehalten, dass sie sich aufgrund der Verfahrenseffizienz rechtfertige. Bei einem Bestand von rund 290000 Gebäuden sei die effiziente Prämienerhebung ein Erfolgsfaktor für die Spitzenposition, welche die Gebäudeversicherung Zürich dank den tiefsten Gebäudeversicherungsprämien in der Schweiz einnehme.


Links www.gvl.ch | gvg.gr.ch | www.gvzg.ch | www.gvz.ch