Freier Zugang als Belastung für den Wald
Das freie Betretungsrecht von «Wald und Weide in ortsüblichem Umfange» ist seit 1912 im Schweizer Zivilgesetz verankert. Über hundert Jahre später stehen Wald und Waldbesitzer jedoch weit mehr Anspruchsgruppen gegenüber als damals. Erholungsbedürfnisse und Freizeitansprüche nehmen zu und werden komplexer. Der Dachverband der Schweizer Waldeigentümer und -eigentümerinnen lädt deshalb die verschiedenen Anspruchsgruppen zum diesjährigen Waldkongress nach Bern ein. Denn der Nutzungsdruck beansprucht das Ökosystem Wald und macht sich im Naturschutz bemerkbar. Erhöhtes Freizeitaufkommen stellt Waldeigentümer vor teils heikle Haftungsfragen und nicht zuletzt gilt es, die Ansprüche an den Wald als Erholungsraum und der Forstarbeit zu navigieren. Wald Schweiz will deshalb im Austausch gegenseitiges Verständnis und ein Miteinander schaffen, Grenzen und Verantwortungen sichtbar machen, damit der Wald seine Schutz- und Nutzfunktion entfalten kann.
Links: Anmeldung Waldkongress 2026