Lignum Holzwirtschaft Schweiz

EUDR-Informationssystem aktualisiert

Der neueste Bericht zur überarbeiteten Entwaldungsverordnung der Europäischen Kommission liegt vor. In der Überarbeitung macht die Kommission Vorschläge, mit denen sie die Umsetzung wirksamer und reibungsloser gestalten will. Die Änderungen betreffen auch das Informationssystem zur Deklarierung der Sorgfaltspflicht und voraussichtlich die Schweizer Holzwirtschaft.

Anfang Mai legte die Europäische Kommission ihren neuesten Bericht zur europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) vor. Diese ist seit Juni 2023 in Kraft, wobei deren Anwendung aktuell auf Ende 2026 terminiert ist. Der vorliegende Bericht verspricht, den Verwaltungsaufwand zu verringern. Zu den Massnahmen zählt unter anderem die Aktualisierung des EUDR-Informationssystems, in dem die Erklärungen der Sorgfaltspflicht registriert werden. Das gibt in der schweizerischen und europäischen Holzbranche zu reden.

Folgen für die Schweizer Holzkette

Die neuerliche Entwicklung klärt für die Schweiz als Drittstaat kaum Fragen, eher im Gegenteil. Die Änderungen im Informationssystem schaffen neue Probleme. Denn die geplante Vereinfachung der Sorgfaltsregelung sieht vor, dass nachgelagerte europäische Marktteilnehmer die relevanten Informationen nicht mehr durch die ganze Lieferkette weiterreichen müssen.

Für Schweizer Importeure könnte dies zu mehr Aufwand führen, um bei Importen aus der EU an die nötigen Informationen zu kommen. Dasselbe gilt für Schweizer Exporteure, für die es jedoch noch komplizierter wird. Denn sie müssen voraussichtlich die Verpflichtungen eines EU-Erstinverkehrbringers erfüllen, auch wenn die Ursprungsprodukte bereits aus der EU stammen. Dafür sind sie auf die Herkunftsinformationen angewiesen.

Unmut auf europäischer Ebene

Auch die europäische Holzwirtschaft ist unzufrieden mit dem EUDR-Informationssystem und nutzt die Gelegenheit für einen Appell. In einer Stellungnahme wird auf die Mängel und technischen Einschränkungen des Systems hingewiesen. Die Erklärung geht darauf ein, dass der technische Umgang bei einer grossen Anzahl von Geolokalisierungsdaten erschwert ist, sich Erklärungen der Sorgfaltspflicht nicht zusammenfassen lassen oder die vom System bereitgestellten Schnittstellen zur Automation des Datentransfers unzuverlässig sind.

Die Erklärung unterzeichneten 17 Industrieverbände, die von der EUDR betroffen sind. Mitunterzeichner sind deshalb auch die wichtigsten Verbände der Holzwertschöpfungskette, darunter CEI-Bois, der Verband der europäischen Holzindustrie, EOS, die europäische Organisation der Sägereien, oder FEP, der Verband der europäischen Parkettindustrie.