EUDR: EU-Parlament will Aufschub und Vereinfachung
Grosse Marktteilnehmer und Händler müssen die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen, kleine Marktteilnehmer – Privatpersonen und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter EUR 10 Mio. im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten – ab dem 30. Juni 2027.
Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und Zeit für die Verbesserung des IT-Systems freispielen, das Betreiber, Händler und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen. Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen nun nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
Kein Referenznummern-Overkill mehr
Nur Unternehmen, die ein relevantes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, sind für die Einreichung von Sorgfaltserklärungen verantwortlich, nicht jedoch die Unternehmen und Händler, die es anschliessend vermarkten. Auf das extrem aufwendige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette wird verzichtet.
Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen des Gesetzes und der Verwaltungsaufwand, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, bewertet werden. Ausserdem werden Druckprodukte auf Wunsch des Parlaments aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.
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