Energiepolitischer Pragmatismus im Kanton Solothurn

Nachdem die Teilrevision des Energiegesetzes im Kanton Solothurn im Juni 2018 wuchtig abgelehnt worden ist (Lignum Journal online vom 11.6.2018), hat der Regierungsrat entschieden, mögliche Handlungsoptionen und Instrumente in einem partizipativen Prozess zu erarbeiten.
An diesem Prozess beteiligt waren der Verband Solothurner Einwohnergemeinden, verschiedene Energieversorgungsunternehmen, die Solothurner Handelskammer, der Kantonal-Solothurnische-Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband Kanton Solothurn, die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz und die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Solothurn. Jetzt liegt der Schlussbericht dazu vor.
Konsens bei den Eckpunkten
In den Gesprächen mit den Stakeholdern wurden mögliche Massnahmen gesammelt und die strategische Ausrichtung von Massnahmenpaketen diskutiert. Naturgemäss wurden diese teilweise unterschiedlich beurteilt. Bezüglich der wichtigsten Eckpunkte für das weitere Vorgehen herrschte jedoch weitgehend Konsens. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat nun festgelegt, wie er bei der Koordination der CO2- und Energiepolitik weiter vorgehen will.
Der Bund wird künftig im Gebäudebereich die stufenweise Reduktion der maximal zulässigen CO2-Emissionen beim Heizungsersatz regeln. Diese Regelung soll der Kanton Solothurn übernehmen und kein eigenes kantonales Massnahmenpaket erarbeiten. Klar ist: Der Kanton Solothurn hat in dieser Hinsicht Hausaufgaben zu machen. Der Anteil fossiler Heizungen in Wohngebäuden erreicht im Kanton etwa 70%. Das liegt 8% über dem schweizerischen Mittel.
Grundlagen überarbeiten
Das kantonale Energiekonzept aus dem Jahre 2014 wird überarbeitet. Gleichzeitig werden auch flankierende Massnahmen für den Gebäudebereich geprüft: Mit der neuen Bundesregelung dürfte sich die Ausgangslage für die Förderung der Gebäudesanierungen grundlegend ändern. Gemäss heutiger Gesetzeslage kann nichts gefördert werden, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei der Diskussion der flankierenden Massnahmen soll insbesondere dargelegt werden, ob die Förderung auch hinsichtlich der Abfederung von Härtefällen auszurichten ist. Bei der Überarbeitung sollen die wichtigsten Stakeholder wiederum einbezogen werden.
Tun, was man tun kann
Sofortmassnahmen im Gebäudebereich, die ohne Gesetzesänderungen oder mit einfachen Verordnungsanpassungen umgesetzt werden können, sollen rasch angegangen werden. Dazu zählen die Erhöhung der Förderbeiträge, die bereits in Umsetzung ist, die Abklärung, wie Gebäude- und Feuerungskontrolldaten für die Energieplanungen der Gemeinden genutzt werden können, sowie die rechtzeitige und angepasste Information an die Hauseigentümer im Hinblick auf den Heizungsersatz und die Überprüfung von steuerlichen Fehlanreizen.
Mit in dieses Paket gehören zudem die Vereinfachung der Baubewilligungen und Abklärungen, wie finanzschwachen Gebäudeeigentümer die Finanzierung von Gebäudesanierungen erleichtert werden könnte. Die öffentliche Hand soll dabei ihre Vorbildfunktion beibehalten und wo nötig weiterentwickeln. Der Solothurner Regierungsrat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen ein Schritt in Richtung mehr Klimaschutz möglich ist.
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