Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Gegensätzliche Signale für Energiewende nach Abstimmungen

Zwei Kantone haben am Wochenende über ein neues Energiegesetz abgestimmt: Luzern und Solothurn. Während die Vorlage in Luzern eine komfortable Mehrheit fand, versenkten die Solothurner ihr neues Energiegesetz mit mehr als 70% Nein-Stimmen.

Mit 58% Ja-Stimmen hat die Schweizer Bevölkerung vor einem Jahr Ja gesagt zur Energiestrategie 2050. Nur vier Kantone stemmten sich dagegen: Glarus und Schwyz, der Aargau sowie Obwalden. Mit der deutlichen Annahme des neuen Energiegesetzes auf eidgenösssischer Ebene war die Schlacht um die Energiewende jedoch nicht geschlagen.

 

In den Kantonen hapert es mit der Implementierung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). In der neusten Fassung tragen sie die Jahreszahl 2014, verabschiedet haben sie die kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015. Bisher haben nur vier Kantone die MuKEn 2014 vollständig umgesetzt: die beiden Basel, Waadt und Obwalden. Manche Stände haben dagegen die entsprechenden Gesetzesvorlagen noch nicht einmal im Parlament behandelt.

 

In dieser Situation sorgte der Urnengang vom vergangenen Wochenende in Luzern und Solothurn, wo in beiden Fällen das Referendum gegen das neue Energiegesetz ergriffen worden war, für Spannung. Während das Energiegesetz im Luzernischen breite Unterstützung in allen politischen Lagern mit Ausnahme der SVP genoss, liess die Ausgangslage im Solothurnischen die Befürworter weniger ruhig schlafen. Hier stellten sich SVP und FDP, aber auch der Gewerbe- und der Hauseigentümerverband sowie die Handelkammer gegen die Vorlage.

 

Komfortable Ja-Mehrheit in Luzern

 

Im Kanton Luzern kam es zu keiner überraschenden Wendung: Mit über 58% Ja-Stimmen fand das neue Energiegesetz gestern guten Rückhalt bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Nur Willisau und Entlebuch sagten nein. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 35%. So ist der Weg frei für die Inkraftsetzung eines neuen Energiegesetzes, welches die veraltete heutige Gesetzesgrundlage von 1989 ablöst.

 

Die Vorschriften des neuen Gesetzes entsprechen den Mustervorschriften der Kantone. Für neue Wohn-, Verwaltungs- und Schulgebäude ist künftig ein Gebäudeenergieausweis zu erstellen. Neubauten müssen so gebaut werden, dass ihr Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung nahe bei null liegt.

 

Beim Ersatz der Heizung müssen energetisch schlechte ältere Wohnbauten so ausgerüstet werden, dass der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90% des Bedarfs nicht überschreitet. Für Bauten von Kanton und Gemeinden gelten aufgrund ihrer Vorbildfunktion erhöhte Anforderungen an die Energienutzung.

 

Kalte Dusche für Solothurner Regierung

 

Im Kanton Solothurn erlitt das neue Energiegesetz dagegen eine regelrechte Abfuhr: Mehr als 70% sagten nein. Die Stimmbeteiligung lag etwas über 37%. Keine einzige Gemeinde stellte sich  hinter die Vorlage, für welche sich die Regierung mit Support von Mitte-Links eingesetzt hatte.

 

Neu erstellte Wohngebäude hätten zukünftig besser gedämmt werden und einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken müssen. Bei bestehenden Wohngebäuden mit einem hohen Energieverbrauch hätten beim Ersatz der bestehenden Heizung mindestens 10% erneuerbare Energie eingesetzt oder die Effizienz verbessert werden müssen.

 

Der Kantonsrat hatte der Vorlage im Januar mit 56 Ja zu 41 Nein zugestimmt. Die gegnerische Allianz wertete die am Sonntag abgelehnte Vorlage jedoch als ‹bürokratische Schikanierung› der Bürgerinnen und Bürgern. Sie bringe nur Energiebürokratie und höhere Energiekosten mit sich.

 


Links www.lu.ch | www.so.ch (PDF, 55 KB)