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Energie und Klima: Nachlese aus den Kantonen

Bern hat im Februar klar nein gesagt zur Solarinitiative der Grünen. Solothurn hat am selben Abstimmungswochenende auch einem zweiten Anlauf für ein neues Energiegesetz eine Abfuhr erteilt. In Luzern ist das revidierte kantonale Energiegesetz am 1. März in Kraft getreten. Uri dreht eine Extrarunde um die verstärkte Nutzung der Solarenergie. Der Thurgau will sein Gesetz über die Energienutzung anpassen. Appenzell-Ausserrhoden reduziert angesichts des Solarenergie-Booms im Kanton die Förderbeiträge. Graubünden läutet die zweite Etappe seines ‹Green Deal› ein.

Die Solar-Vorstellungen der Grünen im Kanton Bern kommen beim Volk nicht an: 71% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sprachen sich am 9. Februar gegen deren Solarinitiative aus. Sie verlangte, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen von neuen Bauten und Anlagen künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden müssten. Für bestehende Bauten und Anlagen sollte die Solarpflicht dann zum Tragen kommen, wenn ihre Dächer oder Fassaden saniert würden.

Klar angenommen wurde der Gegenvorschlag des Grossen Rates: Er schreibt für neue Bauten eine Solarpflicht vor. Sie gilt für geeignete Dächer, nicht aber für Fassaden. Für bestehende Bauten ist keine Solarpflicht vorgesehen. Bei Dachsanierungen gilt lediglich eine Meldepflicht mit Nachweis über die Eignung für eine Solaranlage. Zusätzlich enthält der Gegenvorschlag eine Solarpflicht für gewisse grosse Parkplatzneubauten und Park-and-ride-Anlagen.
 

Solothurnerinnen und Solothurner haben am 9. Februar bereits ein zweites Mal über ein neues Energiegesetz abgestimmt. 2018 erlitt eine entsprechende Vorlage eine regelrechte Abfuhr an der Urne: Mehr als 70% der Stimmenden sagten damals nein. Keine einzige Gemeinde stellte sich hinter die Revision, für welche sich die Regierung mit Support von Mitte-Links eingesetzt hatte.

Diesmal hatten eine Mehrheit im Kantonsrat sowie der Regierungsrat ein Ja zur Totalrevision des Solothurner Energiegesetzes empfohlen. Genützt hat es nichts: 57% sprachen sich an der Urne dagegen aus. Der Regierungsrat nahm das Abstimmungsresultat mit einer gewissen Konsternation zur Kenntnis. ‹Das revidierte Gesetz hätte dazu beigetragen, unser Energiegesetz in Einklang mit den nationalen energie- und klimapolitischen Zielen zu bringen›, sagte die zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss.
 

Der Luzerner Kantonsrat beschloss am 17. Juni letzten Jahres eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes mit dem Ziel, das Stromerzeugungspotential von Gebäuden vermehrt zu nutzen. Gegen die Gesetzesänderung wurde kein Referendum ergriffen, so dass sie wie vorgesehen per 1. März 2025 in Kraft treten konnte.

Der Regierungsrat hat zeitgleich auch die entsprechenden Verordnungsänderungen in Kraft gesetzt. Es sind dies präzisierende Bestimmungen bezüglich der Mindestvorgaben an die Eigenstromerzeugung bei Neubauten und bei bestehenden Bauten. Zudem regelt die Verordnung die Nachweispflicht, Ersatzabgabe sowie Befreiung und Ausnahme von der Pflicht zur Eigenstromerzeugung.

Überdies hat der Kanton Luzern jüngst das Fotovoltaikpotential auf kantonalen Strasseninfrastrukturen ermittelt. Fazit: Besonders Lärmschutzgalerien und Brücken eignen sich für die Energiegewinnung. Gestartet wird mit zwei Projekten: einem auf der Lärmschutzgalerie in Knutwil und einem bei der Rontalbrücke in Buchrain/Dierikon.
 

Im Kanton Uri läuft bis 27. Juni eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes und der Energieverordnung. Der Hintergrund: Gegen die vom Landrat im November 2023 verabschiedete Energieverordnung ist das Referendum ergriffen worden. Begründet wurde dies mit der unverhältnismässigen Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie.

Die Anliegen und Forderungen des Referendumskomitees richten sich aus der Sicht des Regierungsrats aber nicht allein gegen die kantonale Energieverordnung, sondern auch gegen die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie im neuen Energiegesetz, das vom Urner Stimmvolk im Oktober 2023 angenommen wurde.

Damit die Forderungen des Referendums rechtssicher umgesetzt werden können, beantragt der Regierungsrat dem Landrat gleichzeitig mit der Anpassung der Energieverordnung eine Teilrevision des neuen kantonalen Energiegesetzes. Anders liessen sich die beiden demokratisch verabschiedeten Volksentscheide nicht in Einklang bringen. Die Teilrevision des Energiegesetzes sei dem Urner Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen.
 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat im April die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Energienutzung verabschiedet. Mit der Revision soll das Potential verschiedener Energieträger besser genutzt werden. Zudem trägt der Regierungsrat auch zwei politischen Anliegen Rechnung, darunter den zentralen Forderungen der Thurgauer Solarinitiative.

Zum Entwurf des Regierungsrates fand im Herbst 2024 eine Vernehmlassung statt. Grossmehrheitlich wurde dabei die Stärkung der Versorgungssicherheit mittels Ausbaus der Stromerzeugung aus einheimischen, erneuerbaren Energieträgern und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz begrüsst. Die Meinungen, wie man diesem Ziel näherkommt, gingen indes weit auseinander. Die Debatte im Grossen Rat könnte deshalb spannend werden.
 

In Appenzell-Ausserrhoden ist die Fotovoltaik sehr erfolgreich. Die Zubaugeschwindigkeit der Solarstromproduktion hat in den letzten drei Jahren massiv zugenommen. Dieser Erfolg gründet auf der kantonalen Förderung und günstigen Rahmenbedingungen. Die stark gestiegenen Strompreise und Rückliefertarife der letzten Jahre machen eine Investition in eine eigene Stromproduktionsanlage sehr lukrativ.

Da die hohen Kantonsbeiträge nicht mehr gerechtfertigt sind, wird der kantonale Förderbetrag für Fotovoltaikanlagen angepasst. Die Kürzung der Beiträge hat der Kantonsrat in seiner Februarsitzung beschlossen. Neu werden die Bundesbeiträge mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. September 2025 nur noch um 50% durch Kantonsmittel erhöht. Bei Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. August 2025 werden die Beiträge des Bundes wie bis anhin verdoppelt.
 

Die Bündner Regierung hat Ende Januar die Botschaft zum Erlass eines Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz als zweite Etappe des Aktionsplans ‹Green Deal› verabschiedet. In dessen Zentrum steht die Umstellung auf erneuerbare Energien.

In der zweiten Etappe will der Kanton rund CHF 200 Mio. investieren. Damit sollen die bestehenden Förderprogramme verstärkt weitergeführt und neue geschaffen werden. So fördert der Kanton zum Beispiel neu auch Elektroladeinfrastrukturen bei bestehenden Mehrfamilienhäusern. Der Grosse Rat hat das Geschäft letzte Woche durchberaten und angenommen.


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