EmpCo-Richtlinie soll Greenwashing in der EU verhindern
Verboten sind in Zukunft pauschal verwendete Begriffe wie «nachhaltig», «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» wie auch klima- und umweltbezogene Aussagen ohne klaren Bezugsrahmen. Zulässig bleiben Aussagen zur Nachhaltigkeit, wenn sie mit spezifischen, nachweisbaren Angaben belegt werden. Dasselbe gilt für Zukunftsversprechen, zum Beispiel hinsichtlich einer künftigen Klimaneutralität.
Auch Zertifizierungssysteme sind von der EmpCo betroffen. Die neue Gesetzgebung zielt in erster Linie auf Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Überprüfung ab. Anerkannte Zertifizierungssysteme wie FSC oder PEFC erfüllen die EmpCo-Anforderungen grundsätzlich und haben Label-Inhaber bereits über mögliche Stolpersteine in der Kommunikation mit Konsumentinnen informiert.
Klimabezogene Angaben in der Schweiz
In der Schweiz ist der Umgang mit klimabezogenen Angaben seit Januar 2025 im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Im März dieses Jahres hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dazu eine Vollzugshilfe veröffentlicht, die für eine einheitliche Anwendungspraxis sorgen soll.
Quelle: EmpCo-Richtlinie