Die Revision der Holzhandelsverordnung verspricht weniger Bürokratie
Seit Anfang 2022 ist die aktuelle Holzhandelsverordnung in Kraft und soll verhindern, dass illegal geschlagenes und gehandeltes Holz sowie daraus hergestellte Holzprodukte in die Schweiz eingeführt werden. Die Verordnung regelt im Detail die Sorgfaltspflicht, der Unternehmen unterliegen, die Holz und Holzerzeugnisse in die Schweiz importieren. Diese Sorgfaltspflicht soll nun für die Importe aus der EU vereinfacht werden.
Da die Einfuhr aus der EU über 90% aller Schweizer Holzimporte ausmacht, bedeutet die Verordnungsrevision gemäss Medienmitteilung eine wesentliche administrative Entlastung bei Importen aus der EU. Bis zum 13. August wird nun also insbesondere auch die Schweizer Wald- und Holzwirtschaft um eine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung gebeten.