Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Die Einfuhr von Holz verpflichtet – jetzt informieren

Ab dem 1. Januar 2022 ist es verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in der Schweiz auf den Markt zu bringen. Informieren Sie sich jetzt online über die neue Schweizer Holzhandelsverordnung und abonnieren Sie den BAFU-Newsletter ‹Legaler Holzhandel Schweiz›.

Bild BAFU

 

Der Bundesrat hat im Mai das revidierte Umweltschutzgesetz zum Verbot des Handels von illegal geschlagenem Holz und den daraus gefertigten Produkten auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das revidierte Gesetz wurde 2019 vom Parlament angenommen und bildet die gesetzliche Grundlage für die neue Holzhandelsverordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Mit der Holzhandelsverordnung schafft die Schweiz im Auftrag des Parlaments eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EUTR). Die Wald- und Holzwirtschaft hat sich politisch aktiv dafür eingesetzt, in der Schweiz eine Holzhandelsverordnung nach Massgabe der EUTR einzuführen.

Kern der Verordnung ist eine neue Sorgfaltspflicht für all jene, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen. Die Erstinverkehrbringer müssen nachweisen können, dass sie Risiken im Zusammenhang mit der Illegalität systematisch bewertet und, wo vorhanden, auf ein vernachlässigbares Mass reduziert haben. Händler müssen die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen.


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