Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Der Waldkongress thematisiert Regeln im offenen Wald

Der 3. Nationale WaldKongress war ganz dem freien Betretungsrecht in Schweizer Wäldern gewidmet und fragte nach seinen Grenzen. Aktuelle Interessenkonflikte erfordern von allen Beteiligten Lösungsbereitschaft. So das Fazit von WaldSchweiz, der die Veranstaltung im Berner Rathaus organisierte.

Das freie Betretungsrecht ist seit 1912 im Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 699, Abs. 1) festgeschrieben. Allerdings haben sich die Anforderungen und Ansprüche an den Wald gegenüber 1912 verändert und sind vor allem in ihrer Zahl gestiegen. Stand früher das Sammeln von Beeren und Pilzen noch im Zentrum, sind es heute Jogging- und Mountainbike-Trails, Seilparks oder Waldkitas. Insbesondere die Erholungs- und Freizeitnutzung hat stark zugenommen und kann zu Konflikten zwischen Forstbetrieben, Freizeitnutzenden und Waldeigentümerinnen führen. WaldSchweiz, der Verband der Waldeigentümer, macht deshalb Waldbesuchende auf ihre Verantwortung aufmerksam. Denn um dem freien Betretungsrecht gerecht zu werden, sind Waldeigentümer und Forstdienste gefordert. Infrastrukturen müssen kontrolliert und instandgehalten werden. Ruhezonen für tierische Waldbewohner erfordern eine geschickte Lenkung der Besucherströme. Doch neben dem Aufruf, auf Flora und Fauna Rücksicht zu nehmen, Signalisationen zu respektieren und den Zusatz des Gesetzesartikels «im ortsüblichen Umfang» zu achten, standen rechtliche Fragen im Zentrum der Diskussion.

Die Haftungsfrage wird immer relevanter, je mehr Personen sich im Wald aufhalten, insbesondere bei von Menschen angelegten Infrastrukturen. Da es in der Schweiz keine Bewirtschaftungspflicht gibt, würden sich Besucherinnen und Besucher im Wald generell eigenverantwortlich bewegen. Doch bei Anlagen wie Lehrpfaden oder Forsthütten kommt die Werkeigentümerhaftung ins Spiel. So wird es wohl unweigerlich Diskussionen darüber geben, wo die Werkhaftung beginnt und wo sie endet. «Hier haben wir grossen Klärungsbedarf», meinte auch Daniel Fässler, Präsident von WaldSchweiz und AI-Ständerat, in seinem Schlusswort. Letztlich sei es aber wünschenswert, wenn Konflikte im Dialog gelöst werden können, wie WaldSchweiz festhält, wozu alle Beteiligten gefordert sind: von den Waldeigentümerinnen über Forstwirte und Behörden bis zu Waldbesucherinnen. 

 

Link: WaldSchweiz