Die Umweltkommission des Nationalrates hat Montag und Dienstag dieser Woche die Beratung des CO2-Gesetzes abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 18 Ja gegen 7 Nein deutlich angenommen. Sie trägt die Hauptelemente der ständerätlichen Vorlage mit, insbesondere die Reduktionsziele, die Vorgaben für Fahrzeuge, den Klimafonds und die Flugticketabgabe.
Die Kommission unterstützt es, einen übergeordneten Klimafonds zu schaffen, mit dem ein breites Spektrum an Massnahmen gefördert werden kann. Ländliche und alpine Regionen sollen dabei nicht zu kurz kommen. Wie der Ständerat will die Kommission die Hälfte der Gelder aus der Flugticketabgabe für Klimaschutzmassnahmen einsetzen. Der Rest fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück.
Die Kommission hat überdiese einstimmig beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.401) zur Erhöhung der Einmalvergütung für grosse Fotovoltaikanlagen einzureichen. Solche Anlagen ohne Eigenverbrauch sind in den heutigen Förderregelungen aufgrund der tiefen Abnahmepreise für den eingespeisten Strom benachteiligt. Eine Änderung im Energiegesetz soll dies beheben.
Link 17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020