Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bund will wirtschaftliche Folgen von Corona abfedern helfen

Der Bundesrat hat gestern Freitag, 20. März zur Minderung der wirtschaftlichen Schäden infolge des Coronavirus ein Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Ziel ist, die Beschäftigung zu erhalten und Löhne zu sichern.

Update 25.3.2020 | Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Ein Bündel von sich ergänzenden Massnahmen soll verhindern, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.

 

Soforthilfe mit verbürgten Überbrückungskrediten

 

Damit betroffene KMUsÜberbrückungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von CHF 20 Mia. aufgleisen. Es soll auf bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen aufbauen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal CHF 20 Mio. erhalten.

 

Dabei sollen Beträge bis zu CHF 0,5 Mio. von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Darüber hinausgehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu CHF 0,5 Mio. decken vermutlich über 90% der von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen ab.

 

Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite im Umfang von bis zu CHF 20 Mia. vom Bund garantiert werden. Er will den Räten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt. Die nötigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte nächster Woche verabschiedet und veröffentlicht wird.

 

Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit

 

Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden.


Der Arbeitsausfall soll auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden. Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als solche gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten.

 

Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von CHF 3320.– als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.

 

Notverordnung für Kredite mit Solidarbürgschaften des Bundes verabschiedet

 

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten.

 

Die Kredite können bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

 


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