Die Klimastrategie des Kantons legt einen Schwerpunkt darauf, das integrale Risikomanagement bei Naturgefahren zu verstärken. Auch das von Regierung und Parlament zusammen ausgearbeitete Regierungsprogramm 2017–2020 enthält eine entsprechende Zielsetzung.
Mit der Teilrevision des Waldgesetzes sollen die Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Kanton, Gemeinden sowie allfällige Dritte, die aufgrund von Spezialgesetzen für die Sicherheit von Infrastrukturen verantwortlich sind, sollen eingebunden werden.
Schadorganismen und Feuerverbot
Ausserdem sieht das geänderte Bundesrecht für den Kanton wie auch für betroffene Dritte neue beziehungsweise erweiterte Aufgaben vor bezüglich Massnahmen gegen Schadorganismen, welche die Erhaltung des Waldes in seiner Funktion erheblich gefährden. Damit die kantonale Waldgesetzgebung bundesrechtskonform bleibt, sind Anpassungen im Bündner Recht nötig.
Schliesslich soll der Vollzug des Feuerverbots bei erhöhter Wald- und Flurbrandgefahr vereinfacht werden, dies unter Beibehaltung der grundsätzlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden können für sichere Feuerstellen Ausnahmen vom Feuerverbot vorsehen.
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