Biker-Unmut und Holzaktien: Wald-Nachrichten aus den Kantonen
Zug will sich ein neues Waldgesetz geben. Das Vorhaben findet jedoch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern Anklang: Anfang April ist das Referendum gegen die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesrevision eingereicht worden. Stein des Anstosses sind neue Vorgaben für das Biken im Wald. Es soll gemäss Vorlage weiterhin möglich sein, aber geregelt und auf klar bezeichneten Wegen. Gefahren werden darf nur auf Waldstrassen und auf den im Richtplan festgesetzten Bike-Routen. Dieses Bikenetz gibt es im Richtplan allerdings noch gar nicht. Damit fehlt aus Sicht der Interessengemeinschaft Mountainbike Zug für die Inkraftsetzung des revidierten Waldgesetzes eine wesentliche Grundlage, weshalb sie das Referendum dagegen ergriffen hat. Dafür kamen 2786 Unterschriften zusammen. Nötig gewesen wären 1500.
Im Kanton Solothurn hat sich die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission im Oktober dafür ausgesprochen, dass es künftig alle fünf Jahre einen Zustandsbericht über den Wald geben soll, der sich auf den Waldbericht des Instituts für Angewandte Pflanzenbiologie abstützt. Die Kommission nimmt damit Bezug auf einen Auftrag von Kantonsrat und Pro-Holz-Präsident Thomas Studer. Er fordert, dass im Zweijahresrhythmus dem Kantonsrat ein solcher Waldzustandsbericht vorzulegen sei. Der Solothurner Regierungsrat sieht in seinem Antrag vor, dass nur alle zehn Jahre ein Waldzustandsbericht verfasst werden soll.
Auch der Kanton Solothurn arbeitet an einer Revision seines Waldgesetzes – und die Biker haben ihre Mühe damit. Denn im Entwurf des neuen Regelwerks steht das Verbot, schmale Wege mit Mountainbikes zu befahren. Die Mountainbiker, organisiert als IG MTB Solothurn, haben nun eine Petition mit 12000 Unterschriften dagegen der Verwaltung übergeben, die sie in nur gerade zwei Monaten gesammelt haben. Sie wehren sich gegen das drohende Fahrverbot auf Singletrails in ihrem Kanton. Die IG MTB richtet ihren Appell an die Regierung des Kantons Solothurn.
Das Unternehmen Holzvermarktung Graubünden AG wird von mehr als 25 Forstrevieren und Gemeinden getragen. Es steht vor einem Wachstumssprung und öffnet sich erstmals für private und institutionelle Anleger. Nebst der Rund- und Energieholzvermarktung diversifiziert und investiert das Unternehmen ab 2025 in Holzwärmeverbünde, um Gemeinden und grosse private Wärmebezüger mit einheimischer Energie aus dem Bündner Wald zu versorgen. Die Zeichnungsfrist für die ‹Bündner Holzaktie› hat am 29. Oktober begonnen. Mit der Öffnung des Aktionariats ist es für private und institutionelle Anleger erstmals möglich, an der Wertschöpfung des Bündner Waldes zu partizipieren und gleichzeitig die Bündner Wald- und Holzwirtschaft zu stärken. Mit dem neuen Kapital investiert das Unternehmen in die geplanten kommunalen Holzwärmeverbünde.
Der Obwaldner Regierungsrat beantragt CHF 19,2 Mio. für Gefahrenabwehr sowie Wald-, Natur- und Landschaftspflege. Gewährt der Kantonsrat die Gelder, beteiligt sich der Bund in gleicher Höhe. Im Programm Wald müssen laut Mitteilung des Kantons aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre mehr Finanzmittel für die Behebung und Verhütung von Waldschäden eingestellt werden. Infolge des Klimawandels hätten Extremereignisse zugenommen und würden weiter zunehmen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen auch klimaangepasste Baumarten gefördert und die Holznutzung im Nicht-Schutzwald gesteigert werden. Der Kantonsrat behandelt das Geschäft am 5./6. Dezember.
Der Aargauer Regierungsrat will das kantonale Naturschutzprogramm Wald nahtlos weiterführen. Er hat die sechste Etappe des Programms mit dem entsprechenden Verpflichtungskredit Anfang September in die öffentliche Anhörung geschickt. Diese läuft noch bis 5. Dezember.In der kommenden Etappe sollen Lücken im Netz der Biodiversitätsvorrangflächen geschlossen und eine bessere Vernetzung der Lebensräume erreicht werden. Der beantragte Kreditbeschluss für die sechste Etappe dient auch als Grundlage für den Abschluss einer neuen Programmvereinbarung ab 2025 mit dem Bund über die Förderung der Biodiversität im Wald. Der Mittelbedarf für die Programmetappe 2026–2031 beträgt gesamthaft brutto zirka CHF 8,75 Mio.; abzüglich der NFA-Gelder des Bundes sind es netto rund CHF 7,85 Mio.
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