Bayern verlängert CO2-Bonus für Holzbauten bis Ende 2026
Die Förderung zielt darauf ab, mit dem gebundenen Kohlenstoff einen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten. Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge bei Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.
Angesprochen sind mithin Kommunen und der grössere Wohnungsbau in Bayern; zuständig sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Seit 2024 wird die Aussenwand, wie bisher inklusive der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, nun mit zwei weiteren Bauteilen in Kombination gefördert. Dies sind Dach- und Deckenkonstruktionen, Treppen, Innenwände und sogar Balkone. Nicht förderfähig sind nach wie vor reine Bekleidungen, Lehm- und lasttragende Strohbaukonstruktionen.
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