Wesentlicher Inhalt der Neuordnung sind eine Verkürzung der Abstandsflächen ausser in Gemeinden mit mehr als 250000 Einwohnern sowie eine Vereinfachung ihrer Berechnung, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Einführung der Typengenehmigung für serielles Bauen, die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, die Ermöglichung der Verwendung des Baustoffes Holz in allen Gebäudeklassen sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag.
Link www.stmb.bayern.de