Baden-Württemberg stärkt Holz einmal mehr den Rücken
Gemeindezentrum Herbolzheim | Bild Achim Birnbaum
Mit der Erneuerung der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2015 wurden im Bundesland Bauvorhaben in Holzbauweise bis zur Hochhausgrenze möglich. Der Abschlussbericht des Forschungsprojekts ‹Entwicklung einer Richtlinie für Konstruktionen in Holzbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 gemäss der Landesbauordnung Baden-Württemberg› bestätigt, dass Holz- und Holzhybridbauweisen auch im Brandfall zumindest gleichwertig sind.
Die Annahme, allein massive Holzbaukonstruktionen und deren Anschlüsse seien in der Lage, die Schutzziele für Bauwerke der Gebäudeklassen 4 und 5 zu erfüllen, konnte um die Erkenntnis erweitert werden, dass Anschlüsse von üblichen Konstruktionen in Holztafelbauweise nicht kritischer hinsichtlich der Rauchdichtheit sind.
Der detaillierte Forschungsbericht der Projektgruppe aus der TU München, der Hochschule Magdeburg Stendal und der Hochschule Rottenburg unter Leitung von Prof. Ludger Dederich soll nun Eingang in die Technischen Baubestimmungen in Form einer noch zu erarbeitenden technischen Richtlinie oder technischen Norm finden.
Links Abschlussbericht (PDF, 197 MB) | www.holzbauoffensivebw.de