Wo beginnt, wo endet der Wald?
Mit einem Systemwechsel will der Kanton Aargau Rechtssicherheit schaffen. Im Bild Wald an der Reuss bei Rottenschwil.
Bild Michael Meuter, Zürich
Im Kanton Aargau gilt jede Bestockung, die grösser als 600 m2, breiter als 12 m und älter als 15 Jahre ist, rechtlich als Wald – die Waldfläche kann sich somit jederzeit verändern. Dieser dynamische Waldbegriff führt in der Raumplanung zu Rechtsunsicherheit, zudem ist der Aufwand für die periodische Nachführung der Waldausscheidung sehr gross. Deshalb will der Aargauer Regierungsrat die bisher dynamische Waldabgrenzung durch eine statische Waldgrenze für das ganze Kantonsgebiet ersetzen.
Grundlagenarbeit bereits geleistet
Im Rahmen des Projekts ‹GISELAN› der Landwirtschaft Aargau (GIS-gestützte Ersterfassung der landwirtschaftlichen Nutzflächen als Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe) werden erstmals im Aargau die landwirtschaftlichen Nutzflächen flächendeckend und rechtsverbindlich ausgeschieden. Basis dafür sind präzise Waldausscheidungen, welche die Kreisforstämter in den vergangenen zwei Jahren erstellt haben. Es bietet sich nun die Gelegenheit, diese Abgrenzungen in dauerhafte und rechtsverbindliche Waldgrenzen zu übernehmen.
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